
31 Prozent aller Cannabis-rezepte werden von Neurologen ausgestellt
Im März trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Seither haben schwer kranke Patienten unter bestimmten Voraussetzungen - zum Beispiel wenn alle anderen Mittel nicht wirken - einen Anspruch auf die Erstattung von Cannabis-Medikamenten.
Einer Marktanalyse des Technologieanbieters QuintilesIMS zufolge ist die Zahl der Verordnungen in die Höhe geschnellt. Zwischen März und Mai wurde ein Anstieg der Rezepte um 80 Prozent verzeichnet. Während im März noch 3.600 Verordnungen mit den Krankenkassen abgerechnet wurden, waren es im Mai schon knapp 6.500 Verordnungen.
Schmerz ist die häufigste Indikation
Interessant ist, woher die Rezepte stammen. Danach stellen Neurologen 31 Prozent der Cannabis-Rezepte aus. Ihnen folgen Hausärzte und Allgemeinmediziner mit 23 Prozent und Internisten mit 8 Prozent. Auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gehen 19 Prozent der Verordnungen zurück, auf Ambulanzen 7 Prozent. Das übrige Fünftel verteilt sich auf weitere Facharztgruppen. Da in MVZs und Ambulanzen verschiedene Fachärzte arbeiten, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, welche Facharztgruppe am häufigsten Cannabis-Rezepte ausstellt. Jedoch scheinen Neurologen führend zu sein. Das macht Sinn: Die häufigsten Indikationen sind Schmerz, ADHS, Spastiken und Depressionen.
Engpässe bei Cannabis-Arznei
Um Cannabispräparate zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen zu können, muss vorab ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Der Medizinische Dienst (MDK) prüft diesen Antrag dann genau und entscheidet über eine Bewilligung. Selbst wenn die Ausnahmegenehmigung vorliegt, dauert es mitunter lange, bis die Patienten das Medikament bekommen. Derzeit sind Cannabis-Medikamente vielerorts vergriffen. Weil ein Vertriebssystem unter staatlicher Kontrolle erst aufgebaut werden muss, ist Deutschland noch auf Importe angewiesen. Trotz der begklagten Engpässe ist der Eigenanbau des Medizinalhanfs weiterhin nicht erlaubt.
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