Neues Sterbehilfegesetz unter massiver Kritik
Am Freitag hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zur Sterbehilfe beschlossen. Durchgesetzt hatte sich der Antrag von Michael Brand (CDU/CSU) und Kerstin Griese (SPD), wonach die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung künftig strafbar wird. Da Onkologen fast ausschließlich schwerstkranke Menschen behandeln, sind sie von dem neuen Gesetz besonders betroffen. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) begrüßt zwar das Verbot von Sterbehilfevereinen. Doch sie befürchtet extrem negative Auswirkungen für die Ärzteschaft. Sorge bereitet der DGHO vor allem das Wörtchen „Geschäftsmäßigkeit", deren wichtigstes Kriterium die wiederholte Beratung von Patienten ist, die sich mit Selbsttötungsabsichten tragen. Dem Gesetz nach reicht nun bereits die Wiederholungsabsicht für eine solche Beratung für einen Straftatbestand aus.
Beratung von Patienten mit Selbsttötungsabsichten wird erschwert
"Ärzte geraten in einer solchen Situation zwangsläufig in das Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft, auch wenn dies von den Initiatoren des Gesetzes nicht beabsichtigt war", erklärte die Fachgesellschaft am Freitag. Eine ergebnisoffene Beratung von Patienten, die sich mit Selbsttötungsabsichten tragen, werde schwerst belastet, ja nicht mehr möglich sein. Nur, wenn der Arzt bereits zu Beginn des Gesprächs darauf hinweise, dass er eine Hilfe de facto nicht leisten dürfe, könne er sich vor dem Verdacht einer strafbaren Handlung schützen. „Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten wird damit gestört und der Gesprächsfaden droht abzureißen“, so der Vorstand der DGHO.
Um das neue Sterbehilfegesetz war lange gerungen worden. Vier fraktionsübergreifende Anträge lagen vor. Sie reichten von einer generellen Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung bis hin zu einem kompletten Verbot. Es zeichnete sich aber schon seit einigen Wochen ab, dass sich der Brand/Griese Antrag bei den Parlamentariern durchsetzen wird, der die bisherige Regelung (Straffreiheit für Ärzte bei aktiver Sterbehilfe) deutlich verschärft. Tötung auf Verlangen war dagegen auch bisher verboten.
Sterbehilfe ist eine sehr persönliche Gewissensentscheidung
Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, zahlreiche deutsche Strafrechtler und Ärzte hatten im Vorfeld an den Bundestag appelliert, der Staat müsse sich in dieser existenziellen Grenzsituation zurückhalten und dürfe den Menschen den Weg einer Gewissensentscheidung nicht versperren. Trotzdem hatte die Mehrheit der Parlamentarier für den Brand/Griese Antrag gestimmt. Dabei begrüßen dreiviertel aller Bundesbürger ausdrücklich die aktive Sterbehilfe, wie Umfragen zeigen.
„Wir können die Entscheidung des Bundestags nur akzeptieren und hoffen auf eine praktische Anwendung des Gesetzes durch Staatsanwaltschaften und Gerichte, die Handlungsspielräume und Gewissensentscheidungen für die Ärzte und ihre Patienten offen lässt“, schreibt die DGHO in ihrer Erklärung.
Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery begrüßte dagegen das neue Sterbehilfegesetz. Die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolge, gehöre nicht zu den Aufgaben des Arztes, betonte er am Freitag zum wiederholten Male. Auch die strafrechtlichen Bedenken der Onkologen will der Bundesärztekammerpräsident nicht teilen. „Nach eingehender inhaltlicher und rechtlicher Prüfung kann die Bundesärztekammer keine Gefahr der Kriminalisierung der Ärzteschaft erkennen“, so Montgomery.
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