Deutschland hat ab 1. August seine Einreisebestimmungen verschärft. Wer aus dem Urlaub im Ausland zurückkehrt, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet gelten weiterhin besondere Regeln: Hier müssen auch Geimpfte und Genesene ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können.
Auch Schnelltests werden akzeptiert
Welche Tests sind erlaubt? Akzeptiert werden Schnelltests (Antigen-Tests), wenn sie nicht älter als 48 Stunden sind. PCR-Tests dürfen maximal 72 Stunden zurückliegen. Die Kosten für die Tests müssen die Reisenden tragen.
Die Regeln gelten, egal ob man mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Auto nach Deutschland einreist. An Flughäfen werden die Kontrollen systematisch durchgeführt, auf dem Landweg sollen Stichproben durch die Bundespolizei erfolgen.
Quarantäne hängt vom Risikogebiet ab
Neuerdings werden nur noch zwei Arten von Risikogebieten ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Regelungen, die es bisher für einfache Risikogebiete gab, entfallen.
Wie bisher gilt: Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Diese kann durch einen negativen Coronatest nach fünf Tagen beendet werden. Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäneregelung ausgenommen.
Die Einreise aus Virusvariantengebieten unterliegt besonders strengen Auflagen
Die Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet geht indes mit besonders strengen Auflagen einher: Hier gilt neben der Testpflicht eine 14-tägige Quarantänepflicht – auch für Geimpfte und Genesene. Für Kinder unter zwölf soll die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach der Einreise ohne Testpflicht enden – unabhängig vom Risikogebiet.
Die Bundesregierung begründet die neuen Einreisebestimmungen mit einer „weltweit dynamischen Infektionslage“ und will mit der Testpflicht das Risiko reduzieren, dass zusätzliche Infektionen ins Land eingetragen werden.