Bade-Licht-Therapie bei Neurodermitis wird Kassenleistung

Bei der Bade-Licht-Therapie wird ein Wannenbad mit Zusätzen mit einer UV-Bestrahlung kombiniert – Foto: ©Maridav - stock.adobe.com
Die Bade-Licht-Therapie (Balneophototherapie oder Photosoletherapie) wird Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Patienten, die an mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis leiden. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Grundlage dafür waren Studien, die einen höheren Nutzen der Balneophototherapie gegenüber der trockenen UV-Bestrahlung bei Neurodermitis nachweisen konnten.
Bade-Licht-Therapie bei Neurodermitis wird Kassenleistung
Für Patienten, die jünger als 18 Jahre sind, liegen keine Studienergebnisse vor. Deshalb soll die Indikationsstellung für diese Patientengruppe nur nach sorgfältiger Prüfung der zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten erfolgen.
Die Bade-Licht-Therapie, die jetzt Kassenleistung wird, kombiniert Wannenbäder unter Zusetzung verschiedener Substanzen, wie beispielsweise Salz aus dem Toten Meer, mit einer UV-Lichttherapie, die entweder während (synchron) oder nach dem Bad (asynchron) appliziert wird. Das UV-Licht hemmt die Entzündungsreaktionen in der Haut und verlangsamt die Zellteilung, erläutert die TK in einer Patienteninformation. Das Bad dauert in der Regel 20 Minuten.
UV-Licht einer bestimmten Wellenlänge
Zur Bestrahlung werden spezielle Kabinen mit Lichtröhren verwendet, die UV-Licht einer bestimmten Wellenlänge abgeben. Zur Behandlung einzelner Körperteile wie dem Kopf, den Händen oder Füßen gibt es auch sogenannte Teilbestrahlungsgeräte.
Neurodermitis (auch atopisches Ekzem oder atopische Dermatitis genannt) ist eine chronische, nicht ansteckende Hauterkrankung, die mit Hautausschlag und zumeist starkem Juckreiz verbunden ist. Je nach Schwere der Erkrankung kann die Lebensqualität erheblich eingeschränkt sein. Eine Behandlung kann die Krankheit nicht heilen, aber die Beschwerden erheblich verringern.
Bereits Kassenleistung bei Schuppenflechte
Die Balneophototherapie war bereits Kassenleistung zur Behandlung der Schuppenflechte. Der aktuelle Beschluss des G-BA tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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