
40 Gesundheits- und Behandlungs-Apps für verschiedene Krankheiten zahlt in Deutschland derzeit die Gesetzliche Krankenversicherung. – Foto: AdobeStock/arrow
Schlafstörungen, Rückenprobleme, Depressionen: Seit September 2020 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs). Aktuell sind im Verzeichnis des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) 40 dieser Anwendungen gelistet, die bei bestimmten Erkrankungen ärztlich verordnet oder direkt bei der Krankenkasse beantragt werden können. Wer nutzt sie? Wie hilfreich sind sie? Wo liegen die Knackpunkte? Nach einer Umfrage unter Nutzern dieser „Apps auf Rezept“ zieht die AOK jetzt eine Zwischenbilanz.
Größter Vorteil der „App auf Rezept“: Die freie Zeiteinteilung
Grundlage der Bilanz ist eine Befragung durch das Marktforschungsinstitut „Produkt + Markt", an der sich gut 2.600 AOK-Versicherte beteiligt haben, die eine solche App bekamen. 58 Prozent der befragten User bewerteten die Nutzung als sinnvolle Ergänzung zu ihrer Therapie. Als größten Vorteil sahen sie an, dass sie sich die Behandlung mit einer DiGA zeitlich flexibel einteilen können (70 Prozent). Immerhin 40 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen die Anwendung geholfen habe, ihre Erkrankung besser in den Griff zu bekommen.
Allerdings: Nur selten wurden DiGAs zur Überbrückung von Wartezeiten bis zum Beginn einer Therapie genutzt (15 Prozent) – was sicher eine ihrer Hauptintentionen ist. Nur bei DiGAs zur Behandlung von psychischen Erkrankungen war das etwas häufiger der Fall (21 Prozent). Hier sind die Wartezeiten auf einen Therapieplatz überdurchschnittlich lang.
Nur jeder Dritte würde die „App auf Rezept“ weiterempfehlen
„Trotz der insgesamt recht hohen Zufriedenheit mit den Apps auf Rezept sehen wir in den Ergebnissen eine gewisse Zurückhaltung bei der Einschätzung des erlebten Nutzens", sagt Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands. Nur gut jeder Dritte (38 Prozent) würde Freunden oder Bekannten mit vergleichbarer Diagnose die genutzte DiGA sehr wahrscheinlich weiterempfehlen. Knapp ein Fünftel der Befragten hatte Probleme bei der Umsetzung der digitalen Therapieinhalte, weitere 28 Prozent gaben an, sie hätten teilweise Probleme gehabt. Für immerhin 15 Prozent der Versicherten passten die Inhalte nicht zu ihrer individuellen Krankheitssituation.
Kosten der „App auf Rezept“: 500 Euro für 90 Tage
Zwar wurden die „Apps auf Rezept" von den Versicherten vorwiegend über einen längeren Zeitraum genutzt. Gleichzeitig zeigte sich: Viele nutzen die App viel kürzer als sie sollten und könnten (23 Prozent) – teils sogar nur wenige Tage. Das Problem ist: Wenn Patienten die digitale Therapie abbrechen, muss die GKV trotzdem den vollen Preis für die Anwendungen über die komplette Laufzeit bezahlen. Der durchschnittliche Preis je DiGA liegt bei etwa 500 Euro für eine 90-tägige Nutzung. Von September 2020 bis Dezember 2022 haben allein die elf AOK-Regionen in Deutschland digitale Gesundheitsanwendungen im Wert von 21,7 Millionen Euro genehmigt.
Beispiel Rückenschmerzen: Physiotherapie oft günstiger als die App
„Die Ergebnisse spiegeln wider, dass die genutzten DiGAs nicht immer dem Bedarf und den Bedürfnissen der Versicherten entsprechen“, sagt AOK-Vorständin Reimann. Herkömmliche Therapien vor Ort wie beispielsweise die Physiotherapie bei Rückenbeschwerden seien in vielen Fällen die bessere Wahl – und verursachten für die Beitragszahlenden weniger Kosten als eine DiGA-Verordnung.
Rangliste der am häufigsten verordneten Gesundheits-Apps
Aktuell sind im DiGA-Verzeichnis des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) 40 Anwendungen gelistet, die bei bestimmten Erkrankungen ärztlich verordnet oder direkt bei der Krankenkasse beantragt werden können. Hier ein Ranking der bisher am häufigsten verordneten und am längsten verordnungsfähigen digitalen Gesundheitsanwendungen (in Klammer die Krankheiten, bei denen sie helfen sollen):
- Zanadio (Adipositas)
- Kalmeda (Tinnitus)
- Vivira (Rückenprobleme)
- Deprexis (Depressionen)
- Somnio (Schlafstörungen)
- M-Sense (Migräne; diese App ist inzwischen nicht mehr im DiGA-Verzeichnis gelistet).
(Quelle: AOK-Bundesverband)