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Vier Bundesländer heben Isolationspflicht bei Covid-19-Infektion auf

Montag, 14. November 2022 – Autor:
Wer positiv auf das Covid-19 getestet wird, soll sich nicht mehr in häusliche Isolation begeben müssen. Das planen die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein für ihre Bewohner.
In vier Bundesländern dürfen positiv Geteste sich frei draußen bewegen

– Foto: AdobeStock/ManuPadilla

Wer positiv auf das Covid-19 getestet wird, soll sich nicht mehr in häusliche  Isolation begeben müssen. Das planen die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein für ihre Bewohner. Sie fordern einen neuen Umgang mit der Erkrankung.

Man befinde sich am Übergang zu einer Endemie, teilte das das baden-württembergische Gesundheitsministerium mit. Die neuen Regelungen würden derzeit im Detail erarbeitet und sollen demnächst in Kraft treten. In Bayern sollen sie bereits ab Mittwoch greifen. Auch Berlin erwägt, sich der Initiative anzuschließen.

Vier Bundesländer heben Isolationspflicht bei Covid-19-Infektion auf

Die vier Bundesländer berufen sich unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo im Sommer 2022 die Isolationspflicht bei Covid-19-Infektion aufgehoben und durch andere Maßnahmen ersetzt wurde. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt.

Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigten diesen Schritt.

Infizierte dürften auch zur Arbeit gehen

Statt der  Isolationspflicht für positiv getestete Personen sollen verpflichtende Schutzmaßnahmen eingeführt werden. Infizierte ab 6 Jahren müssen außerhalb ihrer Wohnung eine Maske tragen, außer im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Das heißt, sie dürften auch zur Arbeit gehen.

Wer im medizinischen oder pflegerischen Bereich oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeitet, hat für fünf Tage ein Tätigkeitsverbot. Auch Besuche in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sind für Infizierte in der Zeit verboten.

Gesundheitsminister Lucha fordert mehr Eigenverantortung

"Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein. Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Nach wie vor gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause", erklärte Manne Lucha (Grüne), Gesundheitsminister von Baden-Württemberg.

"So lange das derzeit herrschende Omikron-Virus nicht von einer pathogeneren Variante verdrängt wird, die unser Gesundheitssystem überlasten könnte, ist der Schritt verantwortbar und geboten", ergänzte Kai Klose (Grüne), Gesundheitsminister von Hessen.

Der Schutz vulnerabler Gruppen solle weiterhin aufrechterhalten werden. Wie genau das sichergestellt werden soll, ist unklar. Auch außerhalb von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind Menschen unterwegs, für die eine Ansteckung gravierende Folgen haben könnte.

Lauterbach nennt Länder-Pläne einen "Fehler"

"Maßnahmen des Staates müssen immer verhältnismäßig sein. Freiheitseinschränkende Maßnahmen wie die Absonderungspflicht sind in dieser Phase weder verhältnismäßig noch erfüllen sie Ihren Zweck", bekräftigte Kerstin von der Decken (CDU), Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein.

Gegenüber der "Welt" nannte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Länder-Pläne einen "Fehler". Sie könnten das machen, es sei aber angesichts der bevorstehenden schweren Winterwelle nicht sinnvoll.

Bundesweit gibt es keine festen Vorgaben, sondern "Empfehlungen" des RKI. Das rät zu fünf Tagen Isolation für positiv Getestete. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn der (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens müssen 48 Stunden vor dem Freitesten symptomfrei gewesen sein.

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