Urlaub: Was passiert, wenn ich mich mit Corona anstecke?

Seit kurzen ist Urlaub trotz Corona wieder möglich - jedoch mit einigen Einschränkungen – Foto: ©sea and sun - stock.adobe.com
Endlich wieder verreisen können – seit Monaten haben viele Menschen darauf gewartet. Bilder aus Urlaubsregionen wie der Ostsee, Bayern, aber auch Ländern wie Griechenland vermitteln das Gefühl, das wieder fast alles normal ist. Doch das täuscht.
Aufgrund der Corona-Pandemie hatte das Auswärtige am 17. März 2020 eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen. Am 15. Juni 2020 wurde die Warnung für 31 europäische Staaten wieder aufgehoben und durch Reisehinweise für die einzelnen Länder ersetzt. Das betrifft die 26 Partnerländer Deutschlands in der Europäischen Union, Großbritannien sowie die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Zudem wurde die Reisewarnung für mehr als 160 Nicht-EU-Länder bis Ende August verlängert – darunter auch für bei Deutschen beliebte Reiseziele wie die Türkei und Ägypten.
Reisewarnung ist kein Verbot – verpflichtet allerdings zur Quarantäne
Eine Reisewarnung bedeutet jedoch nicht, dass nicht mehr in das genannte Gebiet gefahren werden darf. Doch wer aus Ländern zurückkehrt, die auf der Risikoliste stehen, muss sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Allerdings haben erste Urlauber bereits erfolgreich gegen diese generelle Quarantänepflicht geklagt.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten in EU-Staaten
Was passiert aber, wenn ich mich im Urlaub mit SARS-CoV-2 anstecke und krank werde? Dazu gibt es Verschiedenes zu bedenken. Grundsätzlich gilt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bei akuten Erkrankungen oder Unfällen in EU-Mitgliedsländern plus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz übernehmen. Sie tragen ebenfalls die Kosten für die Behandlung in den Ländern, zu denen ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht, wie etwa Marokko, Türkei oder Tunesien.
Wer außerhalb der EU (und den oben genannten Ländern) Urlaub macht, wie etwa in den USA, Kanada, Japan, China oder Brasilien, sollte auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Privatversicherte sollten sich zudem vor der Reise erkundigen, inwieweit sie im Ausland geschützt sind.
Airlines müssen kranke Passagiere nicht mitnehmen
Problematisch kann es allerdings für diejenigen werden, die im Urlaub an COVID-19 erkranken und auf eine Rückkehr per Flugzeug angewiesen sind. Denn Fluggesellschaften dürften sich weigern, Personen zu transportieren, die krank sind und andere anstecken könnten.
Anders sieht es aus, wenn man seine Reise über einen Reiseveranstalter gebucht hat. Dieser muss dann dafür sorgen, dass die Kunden wieder zurückkehren können. Wird für das Land, in das man gereist hat, in der Zeit des Urlaubs eine zweite Reisewarnung ausgesprochen, sollte man übrigens so schnell wie möglich nach Deutschland zurückreisen. Denn eine zweite Rückholaktion wird es lauft Außenminister Heiko Maas nicht geben.
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