Intrakranielle Stents nur noch in Ausnahmefällen zugelassen
Patienten mit intrakraniellen Stenosen bleibt als Alternative eine medikamentöse Antithrombose-Therapie mit Statinen und Blutdrucksenkern. Die Intrakraniellen Stents hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen gemeinsam über Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden, Mitte September aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen. Damit dürfen auch Krankenhäuser intrakranielle Stents nur noch in wenigen Ausnahmefällen setzen.
Studien zeigen Schadenspotenzial intrakranieller Stents
„Nach Auswertung des aktuellen medizinischen Wissensstands muss das Indikationsspektrum für den Einsatz von Stents zur Behandlung von Blutgefäßverengungen im Gehirn sehr stark eingeschränkt werden. Die Ergebnisse randomisierter und kontrollierter Studien sprechen für ein Schadenspotenzial der Methode bei den untersuchten Patientengruppen, die einen breiten Einsatz im Rahmen der Sekundärprävention des Schlaganfalles gegenwärtig nicht rechtfertigen lassen“, so Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.
Ausnahmen gelten für Patienten mit akutem Gefäßverschluss aufgrund einer hochgradigen intrakraniellen Stenose, bei denen alternative Therapiekonzepte nicht in Betracht kommen oder versagen. Auch Patienten mit einem Stenosegrad von mindestens 70 Prozent, die trotz medikamentöser Behandlung mehrere Hirninfarkte (intrakranielle Infarkte) erlitten haben, dürfen nach angemessener Zeit mit einem Stent behandelt werden.
Hoffnung auf neue Schlaganfallprophylaxe zerschlagen
Intrakranielle arterielle Stenosen können zu einer Minderdurchblutung der durch sie versorgten Gehirnregionen führen. In der Folge steigt das Schlaganfallrisiko in den betroffenen Gehirnregionen dauerhaft an.
Der GKV-Spitzenverband hat bereits seit 2013 auf den Ausschluss von Stents zur Behandlung intrakranieller Gefäßverschlüsse hingewirkt. Der nun erfolgte Beschluss tritt jedoch erst in Kraft, wenn das Bundesgesundheitsministerium ihn nicht beanstandet.
„Aus Gründen des Patientenschutzes musste die Leistung für die Mehrheit der Patienten ausgeschlossen werden“, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Johann-Magnus von Stackelberg. „Es gab einmal die große Hoffnung, dass mit den intrakraniellen Stents Schlaganfälle verhindert werden können. Diese Hoffnung hat sich zerschlagen. Es ist sogar so, dass die Stents selbst Schlaganfälle verursachen und Patienten schädigen“, erläutert der GKV-Vertreter weiter. Er verweist darauf, dass bereits 2011 Studienergebnisse ein klares Schadenspotenzial der Methode gezeigt hätten. „Während in den USA die Zulassungsbehörde sofort reagierte und eine entsprechende Zulassungseinschränkung der Stents verfügte, passierte in Deutschland nichts dergleichen“, so von Stackelberg.
Foto: psdesign1 – fotolia.com