Fötus-Partys: Filmsequenzen aus dem Mutterleib
Fötus-Partys sind im Kommen. Schon im Jahr 2009 luden Englands Topstürmer Wayne Rooney und seine Ehefrau Coleen zum Babywatching auf eine Fötus-Party ein. Mit Freunden und Verwandten wurde das etwa 25 Wochen alte, ungeborene Baby bestaunt. Dabei wurden mit High-Tech-Ultraschallgeräten 3D-Bilder des Fötus gezeigt.
Ultraschalluntersuchungen als Unterhaltung missbraucht
Babywatching ist ein lukrativer Markt, in England und den USA gibt es immer mehr Anbieter, die 3D- oder sogar 4D-Ultraschall-Servics anbieten, im Studio, im Einkaufszentrum oder als mobiler Service für Zuhause. Ein Arzt ist allerdings selten dabei. "Überall im Land tauchen Services für Fötus-Partys auf", beschwert sich Cathy Warwick, die Leiterin der britischen Hebammenvereinigung Royal College for Midwives, in einer Kolumne der britischen BBC. " "Zu Diagnostikzwecken gedachte Ultraschalluntersuchungen werden jetzt zur Unterhaltung missbraucht." Erste Ultraschallstudios gibt es auch schon in Deutschland, zum Beispiel in Bayern.
Doch was, wenn beim Baybwatching eine Störung in der Entwicklung des Kindes festgestellt wird? Für jede Schwangere wäre das erst einmal eine schreckliche Nachricht.
Keine Fötus-Partys ohne ärztliche Begleitung, fordern Frauenärzte
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat jetzt ausdrücklich vor Fötus-Party ohne ärztliche Begleitung gewarnt. "Frauenärztinnen und Frauenärzte raten davon ab, dass werdende Eltern in privat organisierten "Partys" Ultraschallbilder und -filme von ihrem ungeborenen Nachwuchs anfertigen lassen", schreibt die DGGG in einer Stellungnahme vom 27. Juni 2012.
Es brauche eine spezielle Ausbildung und jahrelange Erfahrung, um die Ultraschallbilder richtig zu "verstehen" und mögliche Auffälligkeiten richtig zu deuten. Würden solche Auffälligkeiten erstmals bei "Fötuspartys" entdeckt, so würden sie die Eltern und alle anderen Anwesenden in höchste Unruhe versetzen. "Stellt ein Arzt hingegen solche Auffälligkeiten fest, so kann er diese Befunde interpretieren und entscheiden, ob es sich um Varianten des Gesunden handelt, ob das Kind eventuell krank sein könnte und ob eine medizinische Beratung und Behandlung angebracht ist", so die DGGG.
Ausserdem argumentiert die Fachgesellschaft mit dem Deutschen Medizinproduktegesetz, wonach Ultraschallgeräte nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend betrieben werden dürfen. "Fötuspartys, die in den USA zunehmender beliebter werden, sind allein wegen der genannten juristischen und fachlichen Einschränkungen in Deutschland kaum denkbar." Inwieweit sich die neuen Ultraschall-Services davon abschrecken lassen, bleibt abzuwarten.
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