
Cannabis als Medizin: Ein neues Gesetz regelt den Einsatz bei Schwerkranken – Foto: eight8 - Fotolia
Das Gesetz „Cannabis als Medizin“ wurde am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossen. Damit ist nun auch die Finanzierung der Droge geregelt. Schätzt der behandelnde Arzt den Cannabis-Einsatz als wirksame Behandlungsmethode für seinen schwerkranken Patienten ein, muss die Kasse die Kosten übernehmen. Dies kann der Fall sein, wenn der Patient unter extrem starken Schmerzen leidet, etwa im Rahmen einer Krebserkrankung. Möglich ist auch, dass Cannabis Symptome wie Appetitlosigkeit oder Übelkeit lindert. Entscheidend ist, dass der Arzt eine positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs attestiert. Das Gesetz tritt im März in Kraft.
Wichtiger Schritt für die Palliativmedizin
Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe soll mit dem Gesetz die Palliativversorgung verbessert werden. „Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann“, so Gröhe in einer Mitteilung.
Bislang konnten Ärzte Cannabis schon verschreiben, jedoch mussten die Patienten die Therapie selbst zahlen. Da aber eine Cannabis-Therapie bis zu 600 Euro im Monat kosten kann, war das für viele chronisch Kranke nicht möglich.
Andere Therapien vorher ausprobieren
Nach dem neuen Gesetz müssen andere Behandlungsmethoden zuvor ausprobiert worden sein. „Ab einem bestimmten Punkt sollen aber Arzt und Patient sagen dürfen, jetzt reicht es aber mit dem Ausprobieren und jetzt ist eine Cannabis-Therapie indiziert“, erläuterte Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin gegenüber dem Deutschlandfunk.
Cannabis ist mehr als ein Schmerzmittel. Es wird auch bei chronisch entzündlichen Erkrankungen, Appetitlosigkeit, bestimmte psychiatrischen und neurologischen Erkrankungen eingesetzt. Da Cannabis nicht bei allen Patienten wirkt und oft nicht vertragen wird, bleibt jeder Fall eine Einzelfallentscheidung.
Künftig soll in Deutschland auch ein staatlich kontrollierter Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke möglich sein. Das BfArM soll als staatliche „Cannabisagentur“ das Vorhaben organisieren. Auch eine Begleiterhebung ist vorgesehen, um mehr Erkenntnisse über Wirkung und Nebenwirkung von Cannabis zu gewinnen. Die Studienlage zu den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten ist augenblicklich nämlich noch recht dünn.
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