Berlin führt elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein

Das Land Berlin ist das vierte Bundesland, das die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführt
Jetzt ist es amtlich: Berlin führt zum Jahreswechsel die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein. Dazu unterzeichnete Gesundheitssenator Mario Cazaja am Vormittag einen Vertrag mit den Krankenkassen AOK Nordost, DAK-Gesundheit, BKK·VBU und der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Die Kosten für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge tragen allerdings nicht die vier Krankenkassen, wie man vermuten könnte, sondern das Land Berlin und damit der Steuerzahler.
Das Land Berlin zahlt
Laut Czaja erhalten ab dem 4. Januar zunächst alle Flüchtlinge die elektronische Gesundheitskarte, die sich in der Erstregistrierungsstelle in der Bundesallee registrieren lassen. Sukzessive sollen dann alle leistungsberechtigten Asylbewerber die Karten bekommen. „Mit der Einführung der Gesundheitskarte wird abgesichert, dass die Leistungsberechtigten eine professionelle und effiziente Gesundheitsversorgung erhalten“, teilte Czaja im Rahmen der Vertragsunterzeichnung mit. Gleichzeitig werde Bürokratie in den Leistungsbehörden abgebaut, meinte er.
Bisher müssen Flüchtlinge – sofern sie registriert sind – einmal pro Quartal in der für sie zuständigen Behörde einen Behandlungsschein aushändigen lassen. Dieses Papier ermöglicht ihnen dann den Gang zum Arzt. Bei rund 500 neuankommenden Flüchtlingen pro Tag kann man sich leicht ausrechnen, wieviel bürokratische Amtshandlungen in Zukunft eingespart werden.
Arztbesuch ohne Hürden
Berlin ist nach den Stadtstaaten Bremen und Hamburg und dem Flächenbundesland Nordrhein-Westfalen das vierte Bundesland, das elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführt. Befürworter sehen darin einen wichtigen Schritt für eine bessere medizinische Versorgung der Asylsuchenden. Kritiker halten dagegen, die Karte könne ähnlich wie andere Leistungen ein Anreiz sein, nach Deutschland zu kommen. Sicher ist, dass mit der elektronischen Gesundheitskarte Flüchtlingen der gesamte Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung offen steht.
Unregistrierte Flüchtlinge werden derweil in ihre Notunterkünften medizinisch versorgt, meist von ehrenamtlichen Helfern.
Foto: AOK Mediendienst