Adventskalenderschokolade mit krebserregenden Mineralölen belastet
Mineralöle aus Verpackungen können in die darin enthaltenen Lebensmittel übergehen. So gerade wieder bei Adventskalendern aus Bayern geschehen: Eine Stichprobe des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hatte ergeben, dass die Schokolade in fünf von elf untersuchten Adventskalendern mit so genannten aromatischen Mineralölen (MOAH) belastet ist. Zwar stuft das LGL diese Stoffe als „besonders bedenklich ein, da hier potentiell krebserregende Substanzen enthalten sein können“, und betont: „Der Übergang auf Lebensmittel ist daher vor allem bei dieser Fraktion unerwünscht.“ Doch das Amt nennt die Hersteller nicht beim Namen und sieht auch keinen Grund, die Verbraucher zu warnen. Auf Anfrage von foodwatch wollten weder das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz noch das LGL Angaben zu den betroffenen Produkten und den nachgewiesenen Rückstandsmengen machen.
Verharmlosung der Risiken
Mit ihrer Geheimhaltungspolitik trage die Behörden nicht zu mehr Gesundheitsschutz bei – sondern verhindere ihn, kritisierte foodwatch-Sprecherin Luise Molling. „Selbst wenn in einem Produkt riskante Substanzen nachgewiesen wurden, hat dies keine Konsequenzen“, sagte sie. „Das ist eine Posse.“
Die Organisation foodwatch warf dem LGL eine grobe Verharmlosung der Risiken vor und forderte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf auf, „die Namen der belasteten Produkte unverzüglich publik zu machen, bevor auch die letzte Schokolade aus den Adventskalendern verzehrt ist.“
Schwellenwerte für aromatische Mineralöle gibt es nicht
Das LGL selbst schreibt, dass der Übergang von Mineralölbestandteilen von Verpackungen auf Lebensmittel unerwünscht sei, dies treffe insbesondere auf die potentiell krebserregenden MOAH zu. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse gebe es jedoch keinen Anlass zur Besorgnis.
Das verwundert. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA bezeichnet die aromatischen Mineralölen MOAH sogar als potenziell erbgutverändernd. Wegen dieser Risikobewertung gibt es für aromatische Mineralöle keine unbedenklichen Schwellenwerte – ein Risiko besteht, sobald die Substanzen in Lebensmitteln nachgewiesen wurden.
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