Viele Kassen zahlen die Kryokonservierung immer noch nicht

Kinderwunsch: Für junge Krebspatienten immer noch ein kostspieliger Traum
Seit 2019 ist die fruchtbarkeitserhaltende Kryokonservierung eine Kassenleistung. Für diese Gesetzesänderung im SGB V hatten junge Erwachsene mit Krebs lange gekämpft. Doch viele Betroffene bleiben weiterhin auf den Kosten sitzen. Nur wenige Kassen zahlen bislang für das Einfrieren von Ei- oder Spermazellen, mit dem sich junge Krebspatineten einmal ihren Kinderwunsch erfüllen können. Dabei handeln die Zahlungsverweigerer nicht einmal gesetzeswidrig.
Bürokratiemonster verzögert Umsetzung
Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie für die Durchführung der Kryokonservierung erlassen muss. Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollte der Entwurf dazu im November 2019 vorliegen und im kommenden Februar 2020 sollte die Richtlinie fertig sein. Der Entwurf steht aber immer noch aus. Außerdem muss die Richtlinie, wenn sie denn einmal vorliegt, vom Ministerium genehmigt werden und es müssen dann auch noch die Preise für die medizinischen Maßnahmen ausgehandelt werden. Dafür hat der Bewertungsausschuss ein weiteres halbes Jahr Zeit. "Es ist fraglich, ob das alles noch in diesem Jahr abgeschlossen wird", erklärt Prof. Mathias Freund, Sprecher der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. "Für die Betroffenen ist das eine unerträgliche Situation.“
Für viele Betroffene unerschwinglich
Die Kryokonservierung ist seit Langem medizinisch etabliert und wird in den entsprechenden Leitlinien der Fachgesellschaften empfohlen. Dabei handelt es sich um das Einfrieren von Eizellen, Spermien oder Keimzellgewebe (Kryokonservierung) vor einer Krebstherapie, die unfruchtbar machen kann. Frauen zahlen dafür bis zu 4.300 Euro, Männer 500 Euro. Dazu kommen jährliche Lagerkosten von rund 300 Euro. „Die Betroffenen müssen das Geld in der kurzen Zeit auftreiben, die ihnen nach der Diagnose ihrer Erkrankung bis zum Beginn der Therapie bleibt. Manche schaffen das nicht“, kritisiert Freund.
Nur sieben Kassen zahlen
Durch das geänderte Gesetz sollten eigentlich die Krankenkassen die Kosten dafür tragen. Doch nur sieben tun das bislang auf freiwilliger Basis, wie aus einer Umfrage der Stiftung hervorgeht. Die Mehrzahl der Kassen weigert sich bzw. wartet auf die Bürokratie. „Wir hoffen sehr auf eine flexible Haltung weiterer Krankenkassen und auf eine beschleunigte Umsetzung der Regelungen zur Kryokonservierung“, betont Freund.
Dabei sind für die Kassen die Kosten überschaubar. Die fragliche Patientengruppe, die von einer Kryokonservierung theoretisch Gebrauch machen könnte, umfasst jedes Jahr nur etwa 16.500 junge Frauen und Männer.
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