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Fruchtbarkeit erhalten trotz Krebs: Künftig zahlen die Krankenkassen

Freitag, 10. Mai 2019 – Autor:
Gute Nachrichten für junge Krebspatienten: Gesetzliche Krankenkassen müssen künftig fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen bezahlen. Die neue Regelung könnte noch dieses Jahr in Kraft treten.
Kinderwunsch und Krebs, Fruchtbarkeit

Kinderwunsch und Krebstherapie schließen sich nicht aus: Kassen zahlen künftig das Einfrieren von Ei- und Samenzellen

Dank Operation, Chemotherapie und Strahlentherapie können heute 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen von ihrer Krebserkrankung geheilt werden. Doch die Therapien haben auch Langzeitfolgen: Eine davon ist Unfruchtbarkeit. Zwar besteht schon lange die Möglichkeit, Ei- und Samenzellen sowie Keimzellgewebe vor der Therapie einfrieren zu lassen, jedoch müssen die fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen bisher aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine solche Kryokonservierung kostet immerhin 4.300 Euro. Viele können sich das nicht leisten.

Warten auf den G-BA

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird diese Ungerechtigkeit nun beseitigt: Künftig müssen die gesetzliche Krankenkassen die Kryokonservierung bezahlen, wenn sich Kinder oder junge Menschen einer keimzellschädigenden Therapie wie der Chemo- oder Strahlentherapie unterziehen müssen. Das Gesetz tritt voraussichtlich noch im Mai in Kraft. Bevor die Kassen die Kostenerstattung übernehmen, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) allerdings noch eine Richtlinie erlassen. Das kann weitere Wochen oder Monate dauern.

Dass es so weit gekommen ist, ist einer gemeinsamen Initiative der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie und der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) zu verdanken. Beide Organisationen haben Jahrelang auf politischer Ebene für die neue Regelung gekämpft.

Unterschiedliche Altersgrenzen für Frauen und Männer

Der neugefasste §27a Abs. 4 SGB V ermöglicht die Fruchtbarkeitserhaltung für Mädchen und Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und für Jungen und Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr.

Die Fruchtbarkeit kann bei Jugendlichen nach der Pubertät mit den gleichen Methoden wie bei den Erwachsenen erhalten werden. „Es ist gut, dass der Gesetzgeber die Kinder in die Regelung eingeschlossen hat“, sagt Prof. Dr. med. Ariane Germeyer, Vorstandsvorsitzende des FertiPROTEKT Netzwerk e.V. und leitende Oberärztin am Universitätsklinikum Heidelberg. „Das Gesetz wird nicht geändert werden müssen, wenn die Methoden zur Fruchtbarkeitserhaltung auch bei den kleinen Kindern in den nächsten Jahren medizinisch voll etabliert sein werden.“

Keimzellschädigende Therapien nicht nur bei Krebs

Laut Krebsregisterdaten erkranken jedes Jahr 11.000 Mädchen und Frauen unter 40 und 22.000 Jungen und Männer unter 50 an Krebs. Für sie eröffnet das neue Gesetz, die Chance trotz Krebstherapie einmal Kinder zu bekommen. Allerdings müssen nicht alle von ihnen eine keimzellschädigende Therapie erhalten.

Die neue Regelung betrifft aber nicht nur Krebspatienten, sondern auch junge Menschen, die aufgrund einer Autoimmunerkrankung, der Sichelzellkrankheiten oder der Thalassämie mit einer keimzellschädigenden Therapie behandelt werden müssen. 

Foto: pixabay

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin
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