Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt
Logo Gesundheitsstadt Berlin
Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt

So setzt Berlin das Bundesteilhabegesetz um

Donnerstag, 14. November 2019 – Autor:
Der Countdown läuft: Am1. Januar 2020 muss das Bundesteilhabegesetz in großen Teilen umgesetzt sein. Wo steht Berlin und wo gibt es noch offene Baustellen? Gesundheitsstadt Berlin hat darüber mit Repräsentanten des Landes Berlin, Kassenvertretern und Leistungserbringern diskutiert. Eine Bestandsaufnahme.
„Update Bundesteilhabegesetz - Weichenstellung für Teilhabe in Berlin“

Neue Chancen für Menschen mit Behinderung: Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird in Berlin nicht vom ersten Tag an reibungslos klappen

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber eine wichtige Vorgabe gemacht: Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung soll eine bessere Teilnahme am sozialen Leben ermöglicht werden. Passgenaue Hilfen, die sich an den Vorstellungen und Bedürfnissen der Betroffenen orientieren, stehen dabei im Mittelpunkt. Auch finanzielle Entlastungen – Stichwort Schonvermögen - sind vorgesehen. „Wir begrüßen dieses Gesetz ausdrücklich, weil es für mehr Selbstbestimmung steht und damit endlich die Forderungen der UN-Behindertenkonvention umgesetzt werden“, betonte Ulf Fink, Senator a.D. und Vorsitzender von Gesundheitsstadt Berlin bei der öffentlichen Fachveranstaltung „Update Bundesteilhabegesetz - Weichenstellung für Teilhabe in Berlin“ am 12. November in Berlin.

Am 01.01.2020 tritt die dritte Reformstufe in Kraft

Der Termin für das „Update“ war nicht ganz zufällig gewählt: In sechs Wochen, am 1. Januar 2020, muss die dritte Reformstufe des Gesetzespaketes und damit die personenzentrierte Eingliederungshilfe umgesetzt sein. Keine ganz einfache Aufgabe für die Bundesländer. Denn die mussten seit Ende 2016 landeseigene Gesetze und Ausführungsbestimmungen erlassen, neue Beratungsstellen einrichten, Instrumente zur Ermittlung des Teilhabebedarfs nach dem internationalen ICF-Standard entwickeln und neue Rahmenverträge mit Leistungsanbietern aushandeln. Unter anderem. Das neue Gesetz zwingt auch zu einer neuen Form der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Arbeitsagenturen, Rentenversicherungen, Kranken- und Pflegekassen und Tausenden Leistungserbringern. Und auf allen Seiten braucht es Mitarbeiter, die sich mit all den Neuerungen auch auskennen.

Berlin hat den Rahmen gesetzt

„Wo also steht Berlin an diesem wichtigen Meilenstein?“, fragte Ulf Fink seine Diskussionsteilnehmer. Aus Sicht von Dr. Sybille Klotz, Leiterin der Projektgruppe BTHG in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, liegt Berlin bei der Umsetzung gut im Zeitplan. „Wir haben gute Voraussetzungen geschaffen, die Eingliederungshilfe vernünftig an den Start zu bringen“, sagte sie. Inzwischen sei etwa das Gesamtplanverfahren so angepasst worden, dass in allen zwölf Bezirken künftig standardisierte Regelungen gelten würden. „So etwas hatten wir vorher nicht.“ Außerdem habe Berlin mit über eintausend Leistungserbringern neue Rahmenverträge ausgehandelt. „Der Rahmen ist gesetzt, darauf bin ich stolz“, betonte Klotz.

Umsetzungsdetails folgen – oder auch nicht

Doch ein gesetzter Rahmen bedeutet noch nicht, dass schon alles in trockenen Tüchern ist. Die zwölf Häuser der Teilhabe, wo künftig Menschen mit Behinderung Leistungen wie aus einer Hand erhalten sollen, stehen bislang nur auf dem Papier. Nach Klotz‘ Einschätzung wird es auch nicht jedem Bezirk gelingen, ein solches Haus einzurichten, auch wenn es wünschenswert wäre. Allein die angespannte Lage auf dem Immobilienmarkt gebe das nicht her, meinte sie.

Das „Haus der Teilhabe“ war im Februar 2019 vom Rat der Bürgermeister als Ort der Vernetzung zwischen Betroffenen, ihren Vertrauenspersonen und den Teilhabefachdiensten der Sozial- und Jugendämter beschlossen worden, nachdem man sich gegen die Schaffung von vier regionalen Teilhabeämtern entschieden hatte. Klotz begrüßte zwar diesen Schritt, bedauerte jedoch, dass die Eingliederungshilfe weiterhin bei der Sozialhilfe belassen wurde.

Sozialamt bleibt Anlaufstelle

Das bedeutet: Wer Eingliederungshilfe will, muss heute wie auch in Zukunft zum Sozialamt gehen. „Das ist schade, die Herauslösung aus der Sozialhilfe wäre ein wichtiges Zeichen für die Menschen gewesen, dass wir es ernst mit einer selbstbestimmten Teilhabe meinen“, sagte sie.

Während die Anlaufstelle für die Betroffenen also gleich bleibt, ändert sich hinter den Kulissen viel. So werden die Mitarbeiter des Sozialamts ab Jahreswechsel den individuellen Teilhabebedarf anhand eines komplizierten Messinstruments – dem sogenannten Teilhabe-Instrument Berlin (TIB) ermitteln müssen. TIB befindet sich aktuell allerdings noch in der Pilotierungsphase und wird erst Schritt für Schritt zum 1. Juli 2020 eingeführt werden können. Der Grund: Zum 1. Januar gibt es noch nicht genug geschulte Mitarbeiter, die dieses Instrument anwenden können.

Es fehlt geschultes Personal

Sachkundiges Personal – das scheint eine der größten Hürden bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes zu sein. Das bestätige auch die Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin Dr. Gabriele Schlimper. „Fachpersonal ist auf dem Arbeitsmarkt dünn gesät, das bekommen wir doch alle zu spüren“, sagte sie. Ihre Forderung: Eine berufsbegleitende Qualifizierungsoffensive für die Mitarbeiter in den Ämtern, aber auch eine berufserweiternde Qualifizierung für Quereinsteiger. „Ich habe bisher nicht wahrgenommen, dass es so eine Strategie schon gibt.“

Einen ergänzenden Vorschlag machte Matthias Rosemann, Geschäftsführer der Träger gGmbH Berlin. Qualifizierungsoffensiven seien richtig und wichtig, wirkten aber eher langfristig. Das konkrete Problem, das sich ab Januar stellt, sei dagegen nur durch mehr Miteinander und Zusammenarbeit zu lösen. „Das System ist so komplex geworden, da ist ein Einzelner, der alles können soll, völlig überfordert“, sagte er. „Wenn wir gute Teilhabe machen wollen, dann müssen wir Sachverstand und Kompetenzen zusammenführen.“

Schnittstellen müssen noch aufgebaut werden

Genau genommen sieht das Gesetz auch mehr Kooperation zwischen den Akteuren vor. Menschen mit Behinderung sollen ja Hilfen aus einer Hand bekommen, egal wie viele Einrichtungen und Sachbearbeiter letztlich daran beteiligt sind. Und diese Hilfen sollen möglichst schnell erfolgen: Die Fristen wurden extrem verkürzt, so dass ab Januar ein medizinisches Gutachten innerhalb von 14 Tagen vorliegen muss und von der Antragsstellung bis zum Bescheid allerhöchstens drei Monate vergehen dürfen. Reibungslose Schnittstellen sind also zwingend erforderlich.

Doch hier ist offenbar noch ein dickes Brett zu bohren. „Berlin plant einen idealen Zustand“, fasste Rosemann die Situation zusammen. „Die Wirklichkeit sieht noch anders aus.“ Das liegt unter anderem daran, dass viele Akteure noch überhaupt nicht mit den neuen Gesetzesvorgaben vertraut sind, deren Umsetzung sich auch noch von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Während sich die Arbeitsagenturen dem Vernehmen nach schon lange mit dem BTGH befassen, betreten etwa die Kranken- und Pflegekassen weitgehend Neuland.

Die AOK Nordost hat nach Angaben von Ramona Knobba, Leiterin des Geschäftsbereichs Versorgungsmanagement, zwar schon eine Koordinierungsstelle geschaffen und schult ihre Ansprechpartner entsprechend. Aber praktische Erfahrungen gibt es noch keine. „Für uns als Krankenkasse ist das Thema völlig neu, zumindest was die Koordinierung mit anderen Partnern betrifft“, sagte Knobba. Ihrer Ansicht nach „müssen wir jetzt alle gemeinsam ganz viel lernen, um Schnittstellen und Vertrauen aufzubauen.“

Umsetzung braucht seine Zeit

Dass es hie und da noch an Vertrauen hapert, war aus einigen Statements herauszuhören. Leistungserbringer - darunter der Paritätische Wohlfahrtsverband - kritisierten, dass es keine Sanktionsmöglichkeiten gebe, wenn Kostenträger wie zum Beispiel Pflegekassen ihre Mitarbeit oder Zuständigkeit verweigerten. Ein Problem, für das die Politik offenbar noch keine Lösung in petto hat.

Eine weitere Baustelle sprach Ludger Gröting von der Berliner Lebenshilfe an: Menschen, die sich selbst nicht vertreten oder artikulieren könnten, seien in dem Gesetz nicht genügend abgebildet, kritisierte er. Diese Sorge war schon auf der ersten Veranstaltung von Gesundheitsstadt Berlin zum BTHG vor einem Jahr thematisiert worden. Mittlerweile will die Senatsverwaltung eine Lösung gefunden haben: Künftig soll schon ein Kopfnicken als Zustimmung ausreichen.

Fazit des aufschlussreichen Themenabends: Das BTGH verfolgt prinzipiell eine sehr gute Idee und Berlin hat für die dritte Reformstufe zum 1. Januar 2020 bereits viel auf den Weg gebracht. Aber der Marathon ist noch nicht zu Ende. Nicht vom ersten Tag an wird in Berlin alles so reibungslos klappen, damit sich das Leben von Menschen mit Behinderung im Sinne einer besseren Teilhabe schlagartig verbessert. Gut Ding will also wie immer Weile haben. In einem Jahr wird es wieder ein Update zum Bundesteilhabegesetz geben. 

Lesen Sie weitere Nachrichten zu diesen Themen: Gesundheitspolitik

Weitere Nachrichten zum Thema

Aktuelle Nachrichten

Weitere Nachrichten
Die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie machen Beschäftigten in Gesundheitsberufen besonders zu schaffen. Das zeigt eine Analyse der AOK-Nordost für Berlin. Eine Berufsgruppe ist sogar doppelt so oft betroffen wie der Durchschnitt der Versicherten.

Die Charité hat am Montag eine stadtweite Kampagne gestartet, um neue Mitarbeitende zu gewinnen. Besonders Pflegekräfte werden umworben, aber auch in Forschung, Lehre und Verwaltung sucht die Universitätsmedizin Verstärkung.

Trotz internationaler Transparenzregeln werden viele klinische Studien nicht veröffentlicht. Wichtige Ergebnisse bleiben somit verborgen. Dem setzt das Berlin Institute of Health (BIH) der Charité nun mit einem öffentlich einsehbaren Dashboard etwas entgegen.
Interviews
Einen ambulanten Pflegedienst in Berlin zu finden, ist schwierig geworden. Personalmangel ist das Hauptproblem. Dabei gäbe es relativ einfache Lösungen, sagt Thomas Meißner vom AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG). Im Gespräch mit Gesundheitsstadt Berlin verrät der Pflegeexperte und Chef eines häuslichen Krankenpflegedienstes, wie man Menschen in den Pflegeberuf locken könnte und warum seine Branche noch ganz andere Sorgen hat als die Personalfrage.

Affenpocken verlaufen in der Regel harmlos. Doch nicht immer. Dr. Hartmut Stocker, Chefarzt der Klinik für Infektiologie am St. Joseph Krankenhaus in Berlin Tempelhof, über die häufigsten Komplikationen, die Schutzwirkung der Impfung und den Nutzen von Kondomen.

Zöliakie kann in jedem Lebensalter auftreten und ein buntes Bild an Beschwerden machen. Bislang ist das wirksamste Gegenmittel eine glutenfreie Ernährung. Gesundheitsstadt Berlin hat mit PD Dr. Michael Schumann über die Auslöser und Folgen der Autoimmunerkrankung gesprochen. Der Gastroenterologe von der Charité hat an der aktuellen S2K-Leitinie „Zöliakie“ mitgewirkt und weiß, wodurch sich die Zöliakie von anderen Glutenunverträglichkeiten unterscheidet.
Logo Gesundheitsstadt Berlin