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Seit Corona weniger Schlaganfall Notrufe in Berlin

Montag, 30. März 2020 – Autor:
Seit der Corona Krise behandeln Berliner Krankenhäuser weniger Schlaganfälle. Gesundheitsbehörden appellieren an Betroffene, im Ernstfall immer den Notruf 112 zu rufen – trotz Corona.
Bei Verdacht auf Schlaganfall sollte auch während der COVID-19 Pandemie immer der Notruf gewählt werden

Bei Verdacht auf Schlaganfall sollte auch während der COVID-19 Pandemie immer der Notruf gewählt werden

„Bleiben Sie zu Hause!“ Dieser Appell richtet sich an Gesunde und möglicherweise Infizierte. Nicht aber an Notfallpatienten. Darauf weisen die Senatsverwaltung für Gesundheit, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin, die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Ärztekammer Berlin (ÄKB) jetzt hin.

Hintergrund ist, dass Berliner Krankenhäuser seit der Corona-Krise einen deutlichen Rückgang von Schlaganfall-Patienten verzeichnen. „Es ist davon auszugehen, dass viele Patienten mit leichten Schlaganfällen oder auch Herzinfarkten aus Angst vor einer Infizierung mit dem Coronavirus zu Hause bleiben“, heißt es dem gemeinsamen Aufruf. Dies erhöhe kurz- und mittelfristig die Gefahr einer fortschreitenden Erkrankung beziehungsweise eines Rückfallrisikos.

Risikoabwägung im Ernstfall

„Scheuen Sie sich nicht, im Ernstfall die Notfallversorgung in Anspruch zu nehmen“, so die Unterzeichner des Papiers. Die ausbleibende Behandlung sei möglicherweise gefährlicher als die verhältnismäßig geringe Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Coronavirus bei einem Besuch einer Praxis oder Rettungsstelle zu infizieren.

Der Appell richtet sich auch an chronisch Kranke. Notwendige medizinische Behandlungen – zum Beispiel die Einstellung von Diabetes oder Bluthochdruck – hätten weiterhin Priorität. „So vernünftig es auch ist, derzeit das Gesundheitssystem nicht mit unnötigen Behandlungen zu belasten, umso wichtiger ist es auf der anderen Seite, wichtige Behandlungen nicht aufzuschieben.“

Videosprechstunden könnten einiges abfedern

Um Arztbesuche auf das notwendige Minimum zu reduzieren, dürfen Ärzte seit dem 17. März  auch Videosprechstunden in unbegrenztem Umfang anbieten. Die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband hatten sich darauf geeinigt, die Beschränkung der Behandlungsfälle mittels Videosprechstunde auf 20 Prozent der Gesamtfallzahl bis Ende Juni aufzuheben.

Foto: © Adobe Stock/peterschreiber.media

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik , Medizin , Corona
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