Organspende: Bereitschaft allein nützt nichts
Etwa 20 Prozent aller Deutschen besitzen einen Organspendeausweis. Nach Auskunft der Deutschen Stiftung Patientenschutz liegt in der Realität aber nur bei zehn Prozent der Organentnahmen auch tatsächlich das schriftliche Einverständnis des Spenders vor.
Wie groß die Verunsicherung in Sachen Organspende in der Bevölkerung ist, zeigt jetzt eine repräsentative Umfrage der GfK Marktforschung im Auftrag der "Apotheken Umschau". Dabei wurden 1.992 Personen ab 14 Jahren zu ihrer Organspendebereitschaft befragt. Demnach erklärten sich 22,2 Prozent der Befragten prinzipiell zu einer Organspende bereit, einen Organspendeausweis besitzen sie allerdings nicht. Die Argumente für diese Zurückhaltung sind vielfältig. So gaben laut Apotheken Umschau ein knappes Drittel dieser Gruppe an, noch abzuwarten bis vom Gesetzgeber sichergestellt ist, dass in den Kliniken kein Missbrauch, wie etwa eine unzulässige Bevorzugung bestimmter Patienten stattfinden kann. Ein weiteres Drittel argumentierte, man sei einfach noch nicht dazu gekommen, sich ein solches Dokument zu besorgen. Ein gutes Viertel der bereitwilligen Spender ohne Ausweis, verlässt sich darauf, dass ihre Angehörigen im Ernstfall die richtige Entscheidung treffen. Etwa ebenso hoch (24,7 Prozent) ist der Anteil derjenigen, die angeben, sich über die genauen Regelungen zum Thema Organspende (noch) nicht ausreichend informiert zu fühlen. Andere hingegen warten darauf, bis sie entsprechende Post von der Krankenkasse bekommen (16,3 Prozent) und weitere 15,6 Prozent nannten Krankheit oder Alter als Grund, warum sie trotz grundsätzlicher Bereitschaft keinen Organspendeausweis besitzen.
Organspende: Wer sich nicht äußert, wälzt die Entscheidung auf andere ab
"Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist ein sehr persönlicher, zutiefst in das Private reichender Entschluss. Es ist nicht Sache der Krankenkassen oder des Staates, sich in diese Frage einzumischen", sagte Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse TK. Es sei aber wichtig, dass sich jeder dazu äußere. „Wer sich nicht äußert, überlässt die Entscheidung im Fall des Falles anderen. Diese Bürde sollte man seinen Angehörigen möglichst ersparen“, so Baas.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der Entscheidungslösung am 1. November 2012 müssen alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig von ihren Krankenkassen zum Thema Organ- und Gewebespende informiert werden. Damit soll erreicht werden, dass sich jeder mit dem Thema auseinandersetzt. Noch sind nicht alle Kassen ihrer Verpflichtung nachgekommen. Die TK hat nach eigenen Angaben bislang als einzige große Kasse ihren Versicherten Ausweis und Informationen zur Organspende nach Hause geschickt.
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