Mehr Qualitätskontrollen auf Frühchenstationen geplant

Gibt es genug Pflegekräfte für die Versorgung von Frühgeborenen? – Foto: Tobilander - Fotolia
Wenn Frühchenstationen wegen Keim-Skandalen in die Presse kommen, wird fast immer diskutiert, ob zu wenig Pflegepersonal für die Versorgung der kleinsten Patienten zur Verfügung steht. Der Bundesausschuss fordert von den Stationen, die als Perinatalzentren der Stufe 1 Frühchen mit extrem niedrigem Geburtsgewicht versorgen, dass sie für jedes intensivpflichtige Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1500 Gramm eine Kinderkrankenpflegekraft jederzeit verfügbar machen. Bei intensivüberwachungspflichtigen Frühgeborenen gilt ein Personalschlüssel von eins zu zwei.
Qualitätskonzepte für Früh- und Neugeborenenversorgung
Diese Festlegungen hat der Ausschuss im Rahmen seines Strukturqualitätskonzeptes für die Frühchenversorgung entwickelt. Das Konzept legt Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Früh- und Neugeborenen-Versorgung fest. Ziel sei es, an zentralen Stellen qualitativ hochwertige strukturelle Voraussetzungen für die medizinische Versorgung zu schaffen, erläutert der G-BA.
Die Versorgung von Neugeborenen wurde dabei in vier Stufen gegliedert: Perinatalzentren Level 1 und 2, Perinataler Schwerpunkt und Geburtsklinik. Weitere Strukturanforderungen an das Personal: In den Zentren des Level 1 müssen 40 Prozent der Kinderkrankenpflegekräfte die Fachweiterbildung „pädiatrische Intensivpflege“ absolviert haben. In Level 2-Zentren liegt der Mindestanteil von Kinder-Intensivkrankenschwestern bei 30 Prozent.
Der Ausschuss hat die Perinatalzentren mit Beschluss in der Sitzung Mitte Februar verpflichtet, unverzüglich zu melden, wenn sie die Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf ihrer Intensivstation nicht erfüllen. Die Zentren müssen dabei auch die konkreten Gründe angeben.
Meldepflicht bei Personalmangel soll Probleme aufzeigen
Die Meldepflicht soll laut G-BA sicherstellen, dass der Ausschuss über Probleme bei der Umsetzung der Qualitätsvorgaben in der Frühchenversorgung informiert ist. Zudem erhofft sich der Ausschuss, dass die Meldepflicht den tatsächlichen Umsetzungsgrad transparent macht. Vorgesehen ist, dass mit betroffenen Perinatalzentren konkrete Schritte und Maßnahmen zur schnellstmöglichen Erfüllung der Personalvorgaben vereinbart werden. Bereits im Dezember hatte der G-BA entschieden, dass Zentren, die von den Vorgaben abweichen, längstens bis Ende 2019 so weiter arbeiten dürfen, wenn sie Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation vereinbart haben. Dieser Beschluss ist aber noch nicht in Kraft getreten. GBA-Beschlüsse treten dann in Kraft, wenn das Bundesgesundheitsministerium sie nicht beanstandet und sie im Bundesanzeiger veröffentlicht sind.
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