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Beatmung von Frühchen: DKG kritisiert BSG-Urteil

Freitag, 9. August 2019 – Autor: anvo
Von einem „schwarzen Tag für die Beatmungsmedizin“ spricht die Deutsche Krankenhausgesellschaft angesichts des aktuellen BSG-Urteils zur nicht-invasiven Beatmung von Frühgeborenen. Demnach darf die HFNC-Beatmungstherapie bei Frühgeborenen nicht wie eine maschinelle Beatmung abgerechnet werden.
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Viele Frühchen benötigen Unterstützung bei der Atmung – Foto: ©Tobilander - stock.adobe.com

Frühgeborene haben häufig Probleme mit der Atmung. Um sie mit nicht-invasiven Methoden zu unterstützen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Dazu gehören unter anderem die Verabreichung zusätzlichen Sauerstoffs über den Inkubator, einen Helm oder eine Nasenkanüle oder die Beatmung mit einem kontinuierlichem, positivem Luftwegdruck (CPAP). Eine weitere Möglichkeit sind High-Flow-Nasenkanülen. Durch diese wird Sauerstoff über kleine, dünne Sonden in die Nasenlöcher verabreicht.

Nun hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Fällen entschieden, dass Kliniken die High-Flow-Nasal-Cannula-Beatmungstherapie (HFNC) bei Frühgeborenen nicht wie eine ma­schi­nelle Beat­mung abrechnen dürfen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert diese Entscheidung scharf. Mit seiner aktuellen Rechtsprechung zu Beatmungsleistungen bei Frühgeborenen habe der Erste Senat des Bundessozialgerichts erneut eine Entscheidung gegen fundierte medizinische Erkenntnisse getroffen, so die DKG in einer Pressemitteilung.

Kritik an BSG-Urteil

„Die weltweit etablierte HFNC-Therapie (High Flow Nasal Cannula) als besonders schonendes Verfahren der Atemunterstützung eines Frühchens nicht als der konventionellen Beatmung gleichwertig anzuerkennen, ist ein weiteres Urteil, das die Versorgungsqualität außer Acht lässt. Kliniken, die zum Wohle der kleinsten Patienten möglichst das weniger belastende Verfahren anwenden, werden in eine finanzielle Schieflage gebracht“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

„Wieder einmal hat das BSG die Intention der zugrundeliegenden Regelwerke vor dem Hintergrund eines Vergütungsrechtsstreits zugunsten der Krankenkassen fehlgedeutet und auch durch Experten vorgetragene medizinische Sachverhalte in keiner Weise berücksichtigt“, so Baum weiter. In der Hand erfahrener neonatologischer/pädiatrischer Intensivmediziner könne durch HFNC der Einsatz invasiverer und komplikationsreicherer Beatmungsmethoden oftmals vermieden werden.

BSG: HFNC nicht wie maschinelle Beatmung abrechenbar

Der Hintergrund des Gerichtsverfahrens ist, dass für die Vergütungseinstufung im Fallpauschalensystem die Zahl der Beatmungsstunden relevant ist. Während zuvor bei der Festlegung der für die Abrechnung entscheidenden Stundenzählung nicht zwischen unterschiedlichen Formen der Beatmung und der Atmungsunterstützung bei Neugeborenen unterschieden wurde, verneint das BSG nun die Anerkennung der HFNC-Methode bei der Zählung der Beatmungsstunden.

Im vorliegenden Fall wurde über die Beatmungstherapie sowohl eines Frühchens mit einem Geburtsgewicht von 1335 Gramm als auch eines fünf Monate alten Säuglings verhandelt. Beide Patienten wurden in den jeweiligen Krankenhäusern mit der HFNC-Therapie behandelt. Bei dem Verfahren gegen die DA-Gesundheit hatte die klagende Klinik unter anderem 105 Beatmungsstunden als Fallpauschale „P03C“ abge­rech­net. Auf den Gesamtbetrag von 39.951,85 Euro zahlte die Krankenkasse jedoch nur 30.801,44 Euro. Als Grund gab sie an, dass die Atemunterstützung per HFNC bei der Ermitt­lung der Beat­mungs­dauer nicht zu berücksichtigen sei.

BSG hebt vorherige Urteile auf

Zunächst entschieden sowohl das Sozialgericht als auch das Landessozialgericht im Sinne der Klinik. Das BSG hob diese Urteile jetzt jedoch auf und wies die Klage auf Zahlung weiterer 9.150,41 Euro Vergütung nebst Zinsen ab. Als Begründung erklärte das BSG: „HFNC ist keine maschinelle Beat­mung im Sinne der maßgeblichen Kodierregel DKR 1001h.“ Für die Krankenhäuser geht es bei dieser Entscheidung um viele Millionen Euro.

Uneinheitliche Studienergebnisse

Lange Zeit wurde der CPAP-Beatmung bei Frühgeborenen der Vorzug gegeben, allerdings ist sie relativ umständlich und kann zu Verletzungen in der Nase führen. Daher sind viele Zentren auf die nasale High-Flow-Beatmung gewechselt. Untersuchungen zu Vor- und Nachteilen kamen allerdings zu uneinheitlichen Ergebnissen. So hat eine große Studie von Forschern um Louise Owen vom Royal Women’s Hospital in Melbourne, die im 2016 „New England Journal of Medicine“ vorgestellt wurde, für die HFNC-Beatmung schlechtere Ergebnisse als für die CPAP-Methode erbracht. In der Studie kam es unter HFNC häufiger zu einem Therapieversagen.

Die Forscher konnten allerdings nicht mit Sicherheit sagen, ob dies grundsätzlich gelte. Untersucht wurde HFNC im Vergleich zur CPAP bei Frühgeborenen, die auf einer Intensivstation geboren wurden und starke Probleme mit der Atmung hatten. Die Wissenschaftler betonten, dass für Frühgeborene in anderen Situationen möglicherweise andere Ergebnisse erzielt werden würden. Zudem kam es in der CPAP-Gruppe häufiger zu Verletzungen der Nase sowie einem Pneu­mo­thorax.

Foto: © Tobilander - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin
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