Masern-Impfung bei Kindern oft unzureichend

Ungeimpft? Eine Masern-Infektion kann zu Komplikationen führen – Foto: ©uwimages - stock.adobe.com
Die für eine Ausrottung der Masern erforderliche Impfquote von 95 Prozent wird in Deutschland bislang nur in einzelnen Bundesländern erreicht. 2014 hatten deutschlandweit nur 92,8 Prozent der Schulanfänger die maßgebliche zweite Masern-Impfung erhalten. 2013 lag die Masern-Impfquote bei 92,6 Prozent, heißt es in einer gemeinsam Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Impfung: Kinder nur unzureichend gegen Masern geschützt
„Zudem werden viele Kinder zu spät gegen die Masern geimpft“, sagt RKI-Präsident Lothar H. Wieler. Im Alter von 24 Monaten haben erst 71 Prozent der Kinder die für den vollen Impfschutz in diesem Zeitraum nötige zweite Masern-Impfung erhalten, das zeigt eine RKI-Auswertung von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die hochansteckenden Masernviren können zum Teil lange Infektionsketten auslösen, weil viele Jugendliche und junge Erwachsene gar nicht oder unzureichend gegen Masern geimpft sind. Jahre nach einer Infektion kann es auch zu der tödlichen Gehirnentzündung SSPE kommen.
Masern-Impfung für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen
Seit Mitte 2015 ist gesetzlich geregelt, dass Ärztinnen und Ärzte bei allen Gesundheitsuntersuchungen für alle Altersgruppen den Impfstatus überprüfen und auf fehlende Impfungen hinweisen müssen.
Die Ständige Impfkommission am RKI empfiehlt die Masern-Impfung allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in der Kindheit gar nicht oder nur einmal geimpft wurden oder bei denen der Masern-Impfstatus unklar ist. Die Kosten der Masern-Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Rote Masern-Punkte auf dem Bettenhaus der Charité
Anlässlich der Europäischen Impfwoche wird auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums und der BZgA das Bettenhochhaus der Universitätsklinik Charité in Berlin-Mitte nachts mit roten Masernpunkten angestrahlt. Diese Licht-Aktion soll in der Öffentlichkeit verstärkt auf den wichtigen Impfschutz aufmerksam machen.
Darüber hinaus hat die BZgA eine Entscheidungshilfe zur Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln zusammen mit Experten der Universität Erfurt (Center for Empirical Research in Economics and Behavioral Science) überarbeitet (mmr-entscheidung.impfen-info.de).
Zudem stellt die BZgA einen neuen Impfvortrag zur Verfügung, der in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem RKI entwickelt wurde (www.impfen-info.de/impfvortrag).
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