Masern: In Brandenburg kommt die Impfpflicht für Kita-Kinder

In Brandenburg kommt die Impfpflicht gegen Masern. Sie gilt für Kinder in Kitas und Tagespflegeeinrichtungen – Foto: ©Astrid Gast - stock.adobe.com
Weltweit hat sich die Zahl der Masern-Fälle im ersten Quartal 2019 im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht. In Europa stieg sie in den vergangenen drei Jahren von 5.273 auf 41.000. Das meldet die WHO. Dabei war es ursprünglich Ziel, die Krankheit in dieser Region bis 2010 auszurotten.
Die Masern-Erkrankung kann schwere Verläufe nehmen und Jahre nach der Ansteckung zu tödlichen Komplikationen führen. In Brandenburg soll es daher künftig eine Impfpflicht gegen Masern geben. Sie gilt für Kinder, die eine Kita oder eine Tagespflegeeinrichtung besuchen wollen. Der Landtag stimmte jetzt für den gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Linken.
Masernimpfung sollte in den ersten beiden Lebensjahren erfolgen
Eine Masernimpfung wird innerhalb der ersten 24 Monate nach der Geburt eines Kindes empfohlen - und zwar in zwei Impfungen, die zwischen dem elften und 14. Monat und dem 15. und 23. Monat verabreicht werden. Nach Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) liegt die Impfquote in Brandenburg für diesen Zeitaum aber nur bei 73,5 Prozent. Damit nimmt das Bundesland deutschlandweit einen der letzten Plätze ein.
Das Masernvirus ist extrem ansteckend und breitet sich unter nicht geschützten Personen leicht aus. Um die Ansteckungsgefahr zu verhindern, bedarf es jedes Jahr einer Rate von mindestens 95 Prozent geimpfter Kinder. Auch bei den Schulanfängern in Brandenburg liegt die Rate darunter.
Masern: In Brandenburg kommt die Impfpflicht für Kita-Kinder
Die brandenburgische Landesregierung solle im Bundesrat eine Initiative zur bundesweiten Einführung einer Impfpflicht gegen Masern einbringen, forderten die Abgeordneten. Bis es eine überregionale Lösung gibt, wird die Impfung in Brandenburg für Kinder, die eine Betreuungseinrichtung wie Kita oder Tagespflege besuchen wollen, Pflicht. Die Landesregierung soll nun die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.
Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die nicht geimpft sind oder denen die zweite Auffrischungsimpfung fehlt, soll der Zugang zum Impfen erleichtert werden. Zudem soll das Land eine Informationskampagne über die hohen Risiken einer Masernerkrankung auf den Weg bringen. Es gibt Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, weil sie Folgeschäden der Impfung befürchten.
Pflicht zur Impfung gegen Masern "kein Zwang"
Eine allgemeine Impfpflicht gegen bestimmte Infektionskrankheiten könnte einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellen, heißt es weiter in dem Beschluss. Doch auch wenn die Forderung nach einem Impfschutz als Voraussetzung zur Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung der Kinderbetreuung de facto als Zwang verstanden werden könne, sei sie dies im rechtlichen und tatsächlichen Sinne nicht. Denn der Besuch der vorschulischen Betreuungseinrichtungen erfolgt auf Wunsch der Eltern, es gibt keine gesetzlichen Verpflichtungen hierzu.
Wenn Eltern auf eigenen Wunsch ihre Kinder in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen lassen möchten, haben sie gegenüber der Allgemeinheit auch eine Verpflichtung zur Verhütung der Verbreitung hochansteckender und gefährlicher Erkrankungen. Eltern, die sich dieser Pflicht nicht unterwerfen wollen, haben die Möglichkeit, ihre Kinder in eigener Verantwortung zu betreuen, argumentieren die Abgeordneten.
Spahn und Giffey für die Impfung
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat sich für eine bundesweite Masern-Impfpflicht ausgesprochen. "Die Gesundheit und der Schutz der gesamten Bevölkerung setzen der individuellen Freiheit Grenzen", so die Politikerin. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sympathisiert mit einer Impfpflicht für Kita-Kinder. In der DDR gab es eine staatliche Impfpflicht, geimpft wurden Kinder und Jugendliche gegen verschiedene Infektionskrankheiten, auch gegen Masern.
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