Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt
Logo Gesundheitsstadt Berlin
Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt

Häusliche Krankenpflege: Neue Leistung bei Kompressionstherapie

Samstag, 14. April 2018 – Autor: anvo
Patienten mit Venenerkrankungen können in Zukunft bereits ab der Kompressionsklasse I Hilfe beim An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen beantragen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun beschlossen.
Kompressionsstrümpfe, Kompressionstherapie, G-BA, Venenerkrankungen, offenes Bein

Kompressionsstrümpfe helfen bei Venenerkrankungen – Foto: ©Artemida-psy - stock.adobe.com

Kompressionsstrümpfe dienen sowohl zur Prävention als auch zur Behandlung von Erkrankungen der Venen oder Lymphbahnen wie beispielsweise Thrombosen, Lymphödemen oder Venenentzündungen. Bisher konnten Patienten, die zu Hause Hilfe beim An- und Ausziehen der Strümpfe benötigten, erst ab Kompressionsklasse II die Kosten bei ihrer Krankenkasse geltend machen. Nun können Betroffene bereits ab der Kompressionsklasse I eine entsprechende Hilfe als Leistung häuslichen Krankenpflege erhalten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun beschlossen.

Grundpflege nicht mehr als Voraussetzung

Die Hilfe beim An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn darüber hinaus kein Bedarf an Grundpflege besteht. „Mit der Änderung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege können zukünftig auch Patientinnen und Patienten versorgt werden, die nur eine niedrigklassige Kompressionstherapie benötigen, aber nicht in der Lage sind, die ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfe oder -strumpfhosen selbständig an- und auszuziehen. Bisher konnte diese Hilfeleistung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen nur erbracht werden, wenn entweder auch ein grundpflegerischer Versorgungsbedarf bestand oder aber eine Kompressionstherapie höherer Klasse angezeigt war“, erklärt Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

Anspruch auf Unterstützungspflege erweitert

Zudem wurde in der der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) der gesetzliche Anspruch auf sogenannte Unterstützungspflege ergänzt: Bei schwerer Krankheit können Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung auch dann verordnet werden, wenn keine medizinische Behandlungspflege angezeigt ist. Benötigen Patienten also aufgrund einer schweren Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit – insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung – Unterstützung, ist die Verordnung von Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung möglich. Die sogenannte Unterstützungspflege wurde vom Gesetzgeber mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführt. Die Unterstützungspflege ist auf einen kurzzeitigen, vorübergehenden Versorgungsbedarf ausgerichtet und kann bis zu vier Wochen verordnet werden.

Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie regelt die ärztliche Verordnung von häuslicher Krankenpflege, deren Dauer und deren Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Leistungserbringer. Sie enthält ein Verzeichnis der Maßnahmen, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ärztlich verordnet und erbracht werden können. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat der Gesetzgeber ermöglicht, dass Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung auch unabhängig von der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlungspflege als Unterstützungspflege verordnet werden können. Der aktuelle Beschluss zur Änderung der HKP-RL tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Foto: © Artemida-psy - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Pflege , Medizin

Weitere Nachrichten zum Thema Kompressionsstrümpfe

20.04.2017

Venenerkrankungen sind eine Volkskrankheit. Sie nehmen durch den sitzenden Lebensstil zu. Wie man Krampfadern und Besenreisern vorbeugen kann, erklärt die Deutschen Venen-Liga zum Venentag 2017.

Aktuelle Nachrichten

Weitere Nachrichten
Die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie machen Beschäftigten in Gesundheitsberufen besonders zu schaffen. Das zeigt eine Analyse der AOK-Nordost für Berlin. Eine Berufsgruppe ist sogar doppelt so oft betroffen wie der Durchschnitt der Versicherten.

Die Charité hat am Montag eine stadtweite Kampagne gestartet, um neue Mitarbeitende zu gewinnen. Besonders Pflegekräfte werden umworben, aber auch in Forschung, Lehre und Verwaltung sucht die Universitätsmedizin Verstärkung.

Trotz internationaler Transparenzregeln werden viele klinische Studien nicht veröffentlicht. Wichtige Ergebnisse bleiben somit verborgen. Dem setzt das Berlin Institute of Health (BIH) der Charité nun mit einem öffentlich einsehbaren Dashboard etwas entgegen.
Interviews
Einen ambulanten Pflegedienst in Berlin zu finden, ist schwierig geworden. Personalmangel ist das Hauptproblem. Dabei gäbe es relativ einfache Lösungen, sagt Thomas Meißner vom AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG). Im Gespräch mit Gesundheitsstadt Berlin verrät der Pflegeexperte und Chef eines häuslichen Krankenpflegedienstes, wie man Menschen in den Pflegeberuf locken könnte und warum seine Branche noch ganz andere Sorgen hat als die Personalfrage.

Affenpocken verlaufen in der Regel harmlos. Doch nicht immer. Dr. Hartmut Stocker, Chefarzt der Klinik für Infektiologie am St. Joseph Krankenhaus in Berlin Tempelhof, über die häufigsten Komplikationen, die Schutzwirkung der Impfung und den Nutzen von Kondomen.

Zöliakie kann in jedem Lebensalter auftreten und ein buntes Bild an Beschwerden machen. Bislang ist das wirksamste Gegenmittel eine glutenfreie Ernährung. Gesundheitsstadt Berlin hat mit PD Dr. Michael Schumann über die Auslöser und Folgen der Autoimmunerkrankung gesprochen. Der Gastroenterologe von der Charité hat an der aktuellen S2K-Leitinie „Zöliakie“ mitgewirkt und weiß, wodurch sich die Zöliakie von anderen Glutenunverträglichkeiten unterscheidet.
Logo Gesundheitsstadt Berlin