Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters verabschiedet
Noch in diesem Jahr soll das Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters in Kraft treten, das in dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. In dem Register werden alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation gebündelt. Das heißt, es werden erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Die Weitergabe der Daten erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nur dann, wenn sowohl Organempfänger als auch lebende Organspender ausdrücklich ihre Einwilligung gegeben haben.
Bessere Verteilung von Organspenden erhofft
Langfristig soll das Transplantationsregister unter anderem dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Denn es liefert fundierte Informationen darüber, zu welchem Organempfänger ein Spenderorgan am ehesten passt. Die Verknüpfung der Daten kann zudem Hinweise darauf geben, wie Transplantationszentren ihre Qualität noch weiter verbessern können. Außerdem können Ärzte die Daten zu Forschungszwecken im Bereich der Transplantationsmedizin nutzen. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.
Vertrauen in die Organspende wiedergewinnen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sieht in dem neuen Transplantationsregister einen wichtigen Schritt, das verlorengegangene Vertrauen in die Organtransplantation wieder zu stärken. "Mehr als 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch die Zahl der gespendeten Organe reicht bei Weitem nicht aus, allen Betroffenen zu helfen“, sagte er. Das Register werde dazu beitragen, die Transplantationsmedizin weiter zu verbessern und die Patientensicherheit in Deutschland zu erhöhen.
Für die Errichtung des Transplantationsregisters soll eine Transplantationsregisterstelle eingerichtet werden. Diese Aufgabe kommt den Selbstverwaltungspartnern - GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer – zu. Eine Arbeitsgruppe am Robert Koch-Institut (RKI) wird unterdessen einen bundesweit einheitlichen Datensatz entwickeln. Dieser Datensatz enthält alle Informationen, die dem Transplantationsregisters übermittelt werden.
Foto: Alexander Raths - Fotolia.com