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Eilverfahren: Klägerin mit einer Dosis Johnson & Johnson-Impfstoff „vollständig geimpft“

Sonntag, 20. Februar 2022 – Autor:
Personen mit einer Johnson & Johnson Impfdosis vom vollständigen Impfschutzstatus auszuschließen, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die Klägerin gilt nun als vollständig geimpft.
Einmal mit dem Corona-Vakzin von Johnson & Johnson geimpft und doch nicht vollständig geimpft. Das ist rechtswidrig, sagt das Verwaltungsgericht Berlin

Einmal mit dem Corona-Vakzin von Johnson & Johnson geimpft und doch nicht vollständig geimpft. Das ist rechtswidrig, sagt das Verwaltungsgericht Berlin – Foto: © Adobe Stock/ Jon Anders Wiken

Der Ausschluss von mit dem Vakzin von Johnson & Johnson nur einmal geimpften Personen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren am Freitag entschieden.

Geklagt hatte eine Frau, die sich im Oktober 2021 einmal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson impfen ließ. Weitere Corona-Impfungen hat sie nicht erhalten. Im Herbst galt sie auch noch als vollständig geimpft, da das COVID-19 Vaccine Janssen nur einmal verabreicht werden muss.

Über Nacht wurde Millionen Menschen der Impfstatus entzogen

Im Januar änderte das Paul-Ehrlich-Institut im Einvernehmen mit dem Robert Koch-Institut dann plötzlich die Regeln. Seither gelten Personen, die einmal mit Johnson & Johnson geimpft wurden, nicht mehr als „vollständig geimpft.“ Damit wurden Millionen Menschen in Deutschland über Nacht zu Ungeimpften gemacht - mit allen Konsequenzen, die das hat. Von Erleichterungen, die Geimpfte haben, können diese Personen nun nicht mehr profitieren, vielmehr werden sie von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Hierdurch hat sich die Antragsstellerin in ihren Rechten verletzt gesehen.

Paul-Ehrlich-Institut nicht für solche Entscheidungen ermächtigt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Eilantrag stattgegeben. Denn über den Immunisierungsstatus (auch infolge von Schutzimpfungen) habe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung selbst zu entscheiden. Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung, so das Gericht, und sei damit rechtswidrig. Damit gilt die Antragstellerin nach der früheren Rechtslage bis auf weiteres als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert.

Urteil gilt nur für die Klägerin

Das Urteil gilt nur für die Klägerin und nicht für andere Personen in einer vergleichbaren Lage. Allerdings geht das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass sich der Ausschluss auch im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen wird. Im Hauptsacheverfahren wird entschieden, ob nach einer Dosis Johnson & Johnson eine zusätzliche Impfung notwendig ist, um vollständig immunisiert zu sein. Die STIKO empfiehlt bereits eine zweite Impfung, allerdings war den Menschen anderes versprochen worden.

Hauptkategorien: Berlin , Corona , Gesundheitspolitik
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