
Deutschlands Praxen fehlt die Technik: E-Rezept kommt später als geplant – Foto: © Adobe Stock/ I Viewfinder
Mit dem E-Rezept sollte alles sicherer und einfacher werden. Nun wird es doch nicht zum 1. Januar 2022 verpflichtend in den Arztpraxen eingeführt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte diese Woche der Gematik in einem Schreiben mit, die erforderlichen technischen Systeme stünden noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Die sind aber Voraussetzung, damit die Ärzte dann auch das E-Rezept ausstellen können.
Pilotphase ins Stocken geraten
Im Vorfeld hatte es massive Kritik gegeben, unter anderem weil in der Pilotphase seit Sommer statt der geplanten 1000 lediglich 42 echte Verordnungen die komplette Prozesskette durchlaufen hatten. Ärzte, Zahnärzte und Kliniken hätten eindringlich vor der Einführung im Januar gewarnt und pikante Details öffentlich gemacht, berichtet der Branchendienst Apotheke Adhoc. Der Gesetzgeber müsse handeln und die Einführung absagen, hieß es. Zuletzt forderte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Praxen auf, bei Zweifeln weiter Papierrezepte auszustellen.
Einführung auf Tag X verschoben
Von nun an soll laut BMG gelten: Einführung erst, wenn die Erprobung abgeschlossen wurde. „Sobald die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllt sind, soll die Umstellung auf das E-Rezept nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen", heißt es in dem Schreiben des BMG.
Die Einführung des E-Rezepts im Januar 2022 war im Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG festgeschrieben worden. Die Regelung besagte, dass Praxen, die aus technischen noch nicht in der Lage sind, ein E-Rezept auszustellen, ersatzweise auf das Papierrezept zurückgreifen zurückgreifen müssen. Die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten sei somit in jedem Fall sichergestellt.
Ein neuer Termin für die verbindliche Einführung des E-Rezepts steht noch nicht fest.