Die Hälfte der Intensivpatienten hat keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung sollte konkret formuliert sein – Foto: sudok1 - Fotolia
Jeder, der sich Sorgen darüber macht, was mit ihm passiert, wenn er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, sollte eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht haben. Mit einer Patientenverfügung können die Wünsche des Patienten in Bezug auf eine Weiterbehandlung festgelegt werden – für den Fall, dass der Betroffene selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist oder sich nicht mehr äußern kann. Eine Vorsorgevollmacht beauftragt eine Vertrauensperson, die im Bedarfsfall die Rechtsgeschäfte des Patienten erledigen darf. Im Notfall kann durch eine Vorsorgevollmacht auch eine gesetzliche Betreuung vermieden werden.
In Deutschland wissen die meisten Menschen um diese Möglichkeiten, und doch schieben viele die Beschäftigung mit dem Thema vor sich her. Und obwohl die Anzahl von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hierzulande zunimmt, besitzen noch immer nur rund die Hälfte der Patientinnen und Patienten, die auf einer Intensivstation liegen, eines der beiden Dokumente. Das haben Wissenschaftler des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) herausgefunden.
Patientenverfügungen oft fehlerhaft ausgefüllt
„Noch immer besitzen zu wenige Patientinnen und Patienten eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient beziehungsweise Angehörigem ist daher weiterhin der häufigste Weg, um den Patientenwillen festzustellen. Doch oft können auch engste Angehörige den eigentlichen Patientenwillen nicht oder nur unsicher wiedergeben. Dieses Dilemma kann nur durch das Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gelöst werden“, erklärt Professor Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin des UKE.
Die Studie der UKE-Forscher ergab konkret, dass nur 38,6 Prozent der Intensivpatienten eine Vorsorgevollmacht und nur 29,4 Prozent der Betroffenen eine Patientenverfügung erstellt hatten. Darüber hinaus waren 39,8 Prozent der abgegebenen Vorsorgevollmachten und 44,1 Prozent der abgegebenen Patientenverfügungen aufgrund fehlerhaften Ausfüllens von Vordrucken schwer interpretierbar.
Experten raten zu ärztlicher Beratung
Ältere Patienten verfügen nach Angaben der Studienautoren häufiger über eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Doch nur wenige Patienten ließen sich vor dem Ausfüllen der Dokumente ärztlich beraten. „Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sollte konkret formuliert sein und bei der Aufnahme im Krankenhaus abgegeben werden. Wir empfehlen, sich beim Erstellen einer Patientenverfügung von einem Arzt beraten zu lassen“, sagt Dr. Geraldine de Heer, stellvertretende Direktorin der Klinik für Intensivmedizin des UKE.
Insgesamt hatten die Wissenschaftler stichprobenhaft 998 Patientinnen und Patienten auf elf Stationen der Klinik für Intensivmedizin des UKE kurz vor ihrer Verlegung auf eine Normalstation befragt und deren Daten ausgewertet. Erstmals wurde für die Studien nicht nur die das Vorhandensein von Patientenverfügungen untersucht, sondern auch deren Qualität evaluiert.
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