Patientenverfügungen oft unklar formuliert

Patientenverfügungen sind oft nicht präzise genug formuliert – Foto: Ralf Kalytta - Fotolia
Wer eine Patientenverfügung erstellen will, kann sich an einen Hausarzt oder einen Notar wenden. Krankenhäuser bieten Gespräche mit sogenannten Überleitungsfachkräften an. Viele Hospizvereine haben ebenfalls ausgebildete Mitarbeiter, die Patienten beim Erstellen einer Verfügung unterstützen.
Dr. Sabine Petri vom Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der LMU Ludwig-Maximilians-Universität München hat 198 Berater aus den verschiedenen Berufsgruppen nach ihrem Vorgehen befragt. Meist dauerten die Beratungsgespräche bis zu 60 Minuten und umfassten ein bis zwei Termine. Doch viele wichtige Aspekte wurden nicht besprochen.
Patientenverfügung: Angehörige sollten beteiligt werden
Dabei kamen die Themen „Flüssigkeitszufuhr und Ernährung“, „dauerhafte Bewusstlosigkeit“ und „tödliche Erkrankung“ am häufigsten zur Sprache. Jedoch wurde in weniger als der Hälfte der Fälle sogenannte „Notfallpläne“ erstellt. Diese beinhalten Maßnahmen wie Reanimation, Bluttransfusion oder Beatmung und ermöglichen den Ärzten ein schnelles Handeln.
Zudem mündeten nur zwischen 29 und 51 Prozent aller Beratungen in einer fertigen Verfügung, schreibt Dr. Petri. Häufig waren keine Angehörigen am Gespräch beteiligt. Sie sind jedoch später oft ein wichtiger Ansprechpartner, um bei unklaren Patientenverfügungen den mutmaßlichen Willen des Patienten herauszufinden.
Patientenverfügungen oft unklar formuliert
Tatsächlich sind die wenigsten Verfügungen so klar formuliert, dass Intensivmediziner sie umsetzen können. Susan Langer vom Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Universität Halle-Wittenberg hat hierzu 222 leitende Intensivmediziner größerer Krankenhäuser befragt.
Rund 71 Prozent der Mediziner gaben an, dass sie Patientenverfügungen generell als hilfreich empfänden. Gleichzeitig bemängeln 90 Prozent, dass in der Praxis die Behandlungswünsche der Patienten nicht klar genug definiert seien und die Dokumente den konkreten Krankheitsfall selten bis nie abdeckten.
Patientenverfügung: Mediziner wünschen präzisere Definition
Die Mediziner sehen sich häufig mit der grundsätzlichen Ablehnung einer Maßnahme konfrontiert, ohne das definiert sei, in welchen Fällen die Behandlung nicht erwünscht sei. So kann eine Beatmung helfen, eine lebensbedrohliche Krise zu überwinden, sie kann aber auch den Tod eines bewusstlosen Patienten um Tage oder Wochen hinauszögern, ohne dass eine Chance auf eine Erholung besteht.
Dennoch beugt sich die Mehrheit der befragten Intensivmediziner dem Willen der Patienten: Etwa 79 Prozent waren zum Abschalten der Atemgeräte bereit, auch wenn dies 55 Prozent der Ärzte als belastend empfanden. Darüber hinaus wünschten sich über 80 Prozent, dass Angehörige häufiger eine Vorsorgevollmacht haben sollten, um mit ihnen das Vorgehen zu bestimmen. Petri und Langer fordern angesichts dieser Ergebnisse eine Standardisierung der Beratungsgespräche.
Foto: Ralf Kalytta