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Blutverdünner vor Corona-Impfung nicht eigenmächtig absetzen

Freitag, 22. Januar 2021 – Autor:
Herzpatienten gehören zur Risikogruppe der Vorerkrankten. Eine COVID-19 -Impfung wird ihnen dringend empfohlen. Für Patienten, die Blutverdünner einnehmen, sind ein paar Besonderheiten zu beachten.
Patienten mit Blutverdünnern müssen sich vor Corona-Impfung vom Arzt beraten lassen

Patienten mit Blutverdünnern müssen sich vor Corona-Impfung vom Arzt beraten lassen – Foto: ©PhotoSG - stock.adobe.com

Patienten mit Herzerkrankungen oder Bluthochdruck gehören zur dritten Gruppe in der Impfpriorisierung. Das heißt sie werden früher als Menschen ohne erhöhtes Risiko gegen COVID-19 geimpft.

Laut einer aktuellen US-Datenanalyse des vergangenen Jahres war die Todesrate von Patienten mit Herzschwäche und Covid-19-Erkrankung bei einer Hospitalisierung extrem hoch: Fast jeder vierte Patient starb in der Zeit des Klinikaufenthalts. Wann Herzpatienten in Deutschland an der Reihe sind, ist momentan allerdings noch unklar. Die Impftermine hängen unter anderem von den Impfstofflieferungen ab.

Unter den Herzerkrankten befinden sich viele Patienten, die Blutverdünner wie Marcumar, Pradaxa, Lixiana, Eliquis, Xarelto einnehmen. Etwa Patienten mit Vorhofflimmern zur Schlaganfallprophylaxe. In den Beipackzetteln der Medikamente wird eine intramuskuläre Injektion jedoch ausgeschlossen – wegen des erhöhten Blutungsrisikos. Das wirft Fragen auf, da die COVID-19-Impfung ja in den Muskel gespritzt wird, also intramuskulär erfolgen muss. Eine subkutane Impfung (unter die Haut) ist bei Impfungen nicht möglich.

Arzt muss vor der Impfung Risiken gegeneinander abwägen

Der Bundesverband der Niedergelassenen Kardiologen (BNK) empfiehlt Menschen mit Herz-Kreislauferkrankungen und Bluthochdruck indes dringend zur Impfung gegen COVID-19. Auch Patienten, die Blutverdünner einnehmen, sollten die Impfung erhalten - bloß unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen. So sollten sich die Betroffenen vor der Impfung von ihrem behandelnden Arzt beraten lassen. Unter Umständen könne die Medikation kurzfristig umgestellt werden.

„Je nach Krankheitsbild muss der Arzt individuell das Blutungsrisiko bei einer Impfung gegen das Risiko einer Gerinnselbildung oder Thrombose beim Absetzen der Gerinnungshemmer abwägen“, sagt der BNK-Vorsitzende Dr. Norbert Smetak. Möglicherweise könne das blutverdünnende Medikament kurzfristig pausiert werden oder die Therapie zeitweise umgestellt werden. Aber das müsse der behandelnde Arzt entscheiden.

Ein Schlaganfall wäre gravierender als eine blauer Fleck

„Auf keinen Fall dürfen Patienten einen Gerinnungshemmer eigenmächtig absetzen", warnt der Kardiologe. Denn Blutverdünner seien bei vielen Herzerkrankungen essentiell, sei es zur Schlaganfallprophylaxe bei Vorhofflimmern, aber auch zur Vorbeugung von Gerinnselbildungen an künstlichen Herzklappen und von Thrombosen und Lungenembolien.

Der BNK kritisiert unterdessen die Informationspolitik zum Impfprozedere als "völlig unzureichend.“ Täglich riefen verunsicherte Patienten in den Praxen an und fragten, ob sie mit ihrer Erkrankung zu einer Risikogruppe gehörten, ob sie dafür eine Bescheinigung brauchten und wie sie an einen Impftermin kommen. „Wir können nur an die Regierung appellieren, die Impfverordnung mit einer voraussichtlich gültigen zeitlichen Abfolge für die Menschen zu konkretisieren", so der Kardiologenverband.

Foto: © Adobe Stock/PhotoSG

Hauptkategorien: Medizin , Corona
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