Berufskrankheiten gehen zurück – außer heller Hautkrebs

Dachdecker gehören zu den Berufsgruppen, die häufig ungeschützt der Sonne ausgesetzt sind – Foto: ©contrastwerkstatt - stock.adobe.com
Offenbar zahlen sich Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Berufskrankheiten und Unfällen bei der Arbeit aus: Das Risiko, bei der Arbeit einen meldepflichtigen Unfall zu erleiden, lag im vergangenen Jahr so niedrig wie nie zuvor, auch wenn der Rückgang von 21,89 auf 21,16 meldepflichtige Arbeitsunfälle pro 1000 Vollarbeiter nicht besonders groß war. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), gerade veröffentlicht hat. Der Rückgang lässt sich über alle Branchen hinweg beobachten, lediglich im Handel gab es eine leichte Zunahme. Wie zu vermuten liegt das Unfallrisiko im Bau- und Verkehrssektor deutlich über dem Durchschnitt – im Gesundheitswesen, im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung hingegen deutlich darunter.
„Die Entwicklung zeigt, dass Fortschritte möglich sind“, so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Um weitere Verbesserungen zu erreichen, sei es jedoch nötig, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit als Querschnittsthema in den Betrieben zu verankern. Die gesetzliche Unfallversicherung mache den Unternehmen mit ihrer neuen Kampagne "kommmitmensch" entsprechende Angebote. „Von Investitionen in die Prävention profitieren die Betriebe direkt - durch verringerte Ausfallzeiten, gestiegene Produktivität und motivierte Mitarbeiter.“
Heller Hautkrebs dritthäufigste Berufskrankheit
Auch bei den häufigsten Berufskrankheiten waren die Zahlen im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 leicht rückläufig. Die Gesamtzahl der Fälle, in denen sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigte, sank um 4,9 Prozent auf 38.080. Eine Ausnahme ist der helle Hautkrebs. Hier war ein leichter Anstieg um 164 Betroffene auf 3887 Versicherte zu verzeichnen. Insgesamt stellt heller Hautkrebs die dritthäufigste Berufskrankheit dar. Am häufigsten, nämlich bei rund 18.400 Personen, kam es zu nachweisbar arbeitsbedingten Hautekzemen. An zweiter Stelle folgte eine durch Lärm ausgelöste Schwerhörigkeit. Hiervon waren im vergangenen Jahr 6649 Versicherte betroffen.
Vor diesem Hintergrund rief Breuer die Betriebe dazu auf, mehr in den Schutz der Beschäftigten zu investieren, die große Teile ihrer Arbeitszeit im Freien verbringen. „Heller Hautkrebs ist vermeidbar. Die Risiken durch UV-Strahlung lassen sich mit technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen gut in den Griff bekommen.“ Ein Teil der Verantwortung treffe aber auch die Beschäftigten: „Krebsprävention ist nicht auf die Arbeitszeit beschränkt. Wer seiner Haut etwas Gutes tun möchte, sollte sich auch am Wochenende nicht in die pralle Sonne legen.“
Folgen von Asbest immer noch spürbar
Nicht mehr der Prävention zugänglich sei dagegen die Gruppe der asbestbedingten Erkrankungen. „Hier sehen wir die Auswirkungen des leichtfertigen Umgangs mit diesem Gefahrstoff im vergangenen Jahrhundert“, so der Geschäftsführer der DGUV. 2017 stellten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei rund 3.700 Versicherten eine Erkrankung fest, die durch den beruflichen Kontakt mit Asbest ausgelöst wurde. Auch für die Mehrheit der 2.580 Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit war Asbest die Ursache.
Asbest wurde wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften lange Jahre in großen Mengen als Werkstoff verarbeitet – bis er in Deutschland im Jahr 1993 verboten wurde, weil er sich als krebserregend erwies. Da der Stoff vor dem Verbot jedoch in vielen langlebigen Bauprodukten verwendet wurde, ist er noch heute in der Umwelt oder in Wohnungen (z.B. in Bodenbelägen oder Dachplatten) anzutreffen. Heute gelten umfassende Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit asbesthaltigen Stoffen. Doch Folgen wie Krebserkrankungen können auch noch viele Jahre nach dem Umgang mit dem Gefahrenstoff auftreten.
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