Arbeitsgericht: Charité Pfleger dürfen streiken
Pflegekräfte der Charité dürfen ab kommendem Montag unbefristet streiken. Das hat das Berliner Arbeitsgericht am Freitag entschieden. Die Klinikleitung hatte zuvor einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den unbefristeten Streik eingereicht. Den Argumenten der Charité, wonach der Streik gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht verstoße und deshalb rechtswidrig sei, wollte das Gericht nicht folgen.
Charité sieht Patientensicherheit durch Streik in Gefahr
Auf Charité Seite bedauert man, dass der Streik nun in dem von ver.di geplanten Ausmaß stattfinden wird. „Selbstverständlich respektieren wir das Streikrecht der Gewerkschaften, halten das Ausmaß jedoch für unverhältnismäßig, weil dies aus unserer Sicht eine akute Gefährdung der Patienten darstellt“, teilt die Charité in einem offiziellen Statement mit. Das Gericht habe die Gewerkschaft auf ihre Verantwortung für die Patientensicherheit hingewiesen, heißt es weiter.
Die Gewerkschaft verdi fordert eine Aufstockung des Pflegepersonals. Käme die Charité den Forderungen nach, würde das 600 zusätzliche Stellen im Pflegebereich und Kosten von bis zu 36 Millionen Euro bedeuten. „Dies ist im derzeitigen Finanzierungssystem für die Charité nicht bezahlbar und kann nur mit den Krankenkassen gelöst werden“, erklärte Einhäupl am vergangen Mittwoch vor Journalisten. Anders als das Arbeitsgericht sieht Einhäupl die personelle Ausstattung durch die noch geltenden Vergütungstarifverträge geregelt.
Hotline für Patienten
Von dem Streik werden insgesamt 113 Intensivbetten sowie rund 800 Betten in allen Fachbereichen betroffen sein. Dies entspricht fast einem Drittel aller Charité-Betten. Rund 1.000 Operationen werden nach Charité-Informationen allein in der kommenden Woche ausfallen. Für Anfragen von Patienten hat die Charité ab Montag, den 22. Juni eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter der Nummer +49 30 450 550 500 erreichbar ist.
Foto: © sudok1 - Fotolia.com