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Ärzteschaft kritisiert die Malus-Regelungen, wenn Fristen nicht eingehalten werden

Montag, 16. Februar 2015 – Autor: Cornelia Wanke
Kritik am E-Health-Gesetz äußert die Bundesärztekammer und verweist auf ihre kürzlich veröffentlichte Stellungnahme. Vor allem die Malus-Regelungen für nicht eingehaltene Fristen sieht die Ärzteschaft als problematisch an.

Das E-Health-Gesetz steht im Mittelpunkt der Kritik der Ärzteschaft. – Foto: rudall30 - Fotolia

Es sei ja grundlegend richtig, Patienten und Ärzten zügig sinnvolle medizinische Anwendungen über die Telematikinfrastruktur zur Verfügung zu stellen, schreibt die  Bundesärztekammer (BÄK) in einer Pressemitteilung. „Höchst problematisch ist jedoch die Wahl der Mittel“, meint Dr. Franz-Joseph Bartmann, Sprecher für Telemedizin und Telematik im Vorstand der BÄK. " Bartmann verweist auf die seitens der Ärzteschaft kürzlich vorgelegte Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum E-Health-Gesetz, das „die Einführung insbesondere medizinischer Anwendungen der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen mit Entschiedenheit vorantreiben will“. Ein Problem sehen die Ärzte unter anderem in den im Gesetzentwurf enthaltenen Malus-Regelungen. 

E-Health-Gesetz: Ärzte kritisieren Koppelung der Einhaltung der Fristen an Malus-Regelung 

So setze der Referentenentwurf zum E-Health Gesetz verbindliche Fristen für die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements, der Notfalldaten sowie des elektronischen Entlass- und Arztbriefes. Die Einhaltung dieser Fristen wird an Malus-Regelungen auch für Vertragsärzte gekoppelt; ihnen soll ein Prozent des Praxisumsatzes abgezogen werden, solange sie die Prüfung der Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nicht durchführen.

"Wir lehnen derlei Strafandrohungen strikt ab, zumal sie sich auf die Einführung von Verwaltungsfunktionalitäten beziehen, die keinerlei medizinischen Nutzen bringen. Statt auf Sanktionen sollte die Politik auf intelligente Anreize setzen", fordert Bartmann in der Pressemitteilung. Bartmann ist überzeugt, dass insbesondere die Anwendung zu den Notfalldaten, für die die Bundesärztekammer die fachlich-inhaltliche Projektleitung innehat, „in hohem Maße über die Akzeptanz des Gesamtprojektes entscheiden wird. Es wäre fatal, wenn man es auf dem letzten Kilometer unterlässt, nach zehnjähriger Arbeit am eGK-Projekt, die erste sinnvolle medizinische Anwendung nicht mit den notwendigen positiven Anreizen bei Patienten und Ärzten auszustatten.“

BÄK begrüßt Öffnung der Telematikinfrastruktur für innovative Patientenversorgung

In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesärztekammer hingegen das Vorhaben des Gesetzgebers, die Telematikinfrastruktur für telemedizinische Methoden in der Patientenversorgung zu öffnen. Dies entspreche den Beschlüssen vorangegangener Deutscher Ärztetage. Hier wurde laut BÄK bereits „die Notwendigkeit einer bundesweiten, diskriminierungsfreien Telematikinfrastruktur betont, um die Verbreitung telemedizinischer Methoden und Verfahren zu erleichtern", heißt es in der Stellungnahme.

Foto: Fotolia - rudall

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