Was in anderen Ländern längst erlaubt ist, wird nun auch in Deutschland kommen: Eine Behandlung, die ausschließlich über Kommunikationsmedien stattfindet – ohne physischen Kontakt zwischen Arzt und Patient. Bislang war eine Fernbehandlung nur erlaubt, wenn sich Arzt und Patient bereits kannten. Diese Regelung ist nun durch eine Neufassung des § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte überholt.
Die neue Regelung entspricht den Forderungen des letztjährigen Deutschen Ärztetages. Diese sahen vor, die Behandlung und Beratung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen zu ermöglichen, aber gleichermaßen den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin in den Vordergrund zu stellen.
Berufsordnung geändert
„Wir wollen und müssen diesen Prozess gestalten und dieses Feld mit unserer ärztlichen Kompetenz besetzen“, sagte Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer, vor den 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages. Mischo stellte klar, dass digitale Techniken die ärztliche Tätigkeit unterstützen sollen. Sie dürften aber nicht die notwendige persönliche Zuwendung von Ärztinnen und Ärzten ersetzen. „Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt stellt weiterhin den `Goldstandard` ärztlichen Handelns dar“, betonte Mischo.
In der geänderten Berufsordnung heißt es:
Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“
Die beschlossenen Änderung muss nun in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern aufgenommen werden.
Absage an Virtuelle Arztpraxen
Weiter sprach sich die Mehrheit der rund 250 Ärzte dafür aus, Beratungen und Behandlungen aus der Ferne in die bestehenden Versorgungsstrukturen einzubinden. Dies solle aber nur Vertragsärzten erlaubt sein. In einer Entschließung sprachen sich die Ärzte ausdrücklich gegen den Aufbau eines neuen eigenständigen Versorgungsbereichs einer telemedizinischen Primärversorgung aus. Insbesondere kommerziell betriebene Callcenter will der Ärztetag vermeiden: In einer Entschließung dazu heißt es: „Kapitalorientierte Gesellschaften dürfen im vertragsärztlichen Sektor nicht in Konkurrenz zu Vertragsärzten treten oder gar Betreibereigenschaften für medizinische Versorgungszentren erhalten."