Achtung bei Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldanspruch
Mehr als 10.000 mal haben Patienten dem Bericht zufolge zum Thema Krankengeld Rat bei der UPD gesucht. Damit dreht sich mehr als jede zehnte Beratung im vergangenen Jahr um dieses Thema. Die Beratungseinrichtung hat dabei vor allem zwei Probleme festgestellt. Sie warnt zum einen davor, dass ein Risiko bestehe, den Krankengeldanspruch zu verlieren, wenn es Lücken bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebe. Dieses Risiko ist den Angaben zufolge nicht nur den Versicherten, sondern auch den Ärzten oder Krankenhäusern oft nicht bewusst. Die UPD fordert deshalb, dass die Krankenkassen auf diesem Gebiet zu mehr Transparenz und Information verpflichtet werden.
UPD: Medizinischer Dienst muss patientenorientierter werden
Die zweite Problematik stellt die UPD bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) fest. Dessen Arbeit werde als wenig patientenorientiert empfunden. Die Beratungseinrichtung fordert mehr Sorgfalt bei der Prüfung der Akten auf Aktualität und eine Stärkung der persönlichen Begutachtung durch die Mitarbeiter des MDK. Wenn es um Patienten mit psychischen Erkrankungen geht, will die UPD, dass die persönliche Begutachtung Pflicht wird.
„Mit dem Bericht zeigen wir kompakt und verständlich, wie die Bürger unser Gesundheitssystem derzeit erleben. Die UPD will auf diese Weise auch als Seismograf für grundlegende Problemlagen dienen und dazu beitragen, dass unser Gesundheitssystem noch patientenfreundlicher wird“, so UPD-Geschäftsführer Krumwiede. Die für die unterschiedlichen Bereiche jeweils Verantwortlichen müssten nun entscheiden, welche Verbesserungen auf den Weg gebracht und wie Verbesserungen umgesetzt werden könnten.
Patientenbeauftragter fordert mehr Transparenz und Fairness beim Krankengeld
Der Patientenbeauftragte unterstützt die beiden Vorschläge der UPD: „Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen. Und das braucht unser Gesundheitssystem und gerade auch die Krankenkassen. Außerdem kann es nicht sein, dass Patienten ihren Krankengeldanspruch verlieren und damit womöglich in massive finanzielle Nöte geraten, nur weil sie nicht richtig informiert wurden“, so Laumann.
Mit Blick auf die Rolle des MDK bei der Entscheidung über Krankengeldansprüche erneuerte Laumann seine Forderung nach einer Neuorganisation der Dienste. „Auch mir gegenüber sagen viele Versicherte, dass sie den MDK als verlängerten Arm der Krankenkassen empfinden“, berichtet der Patientenbeauftragte. Patienten müssten jedoch ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt sei. „Daher bin ich der Meinung: Der MDK muss sowohl personell als auch inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden“, so Laumann.
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