Krankenkassen knapsen beim Krankengeld

Jährlich 1,77 Millionen Krankengeldfälle in der GKV – Foto: M. Schuppich - Fotolia
Die Leistungen der Kostenträger im Gesundheitswesen waren zwischen April 2013 und März 2014 das Thema Nummer 1 bei der UPD. Ausgewertet wurden dazu rund 80.000 Beratungsgespräche. Fast 28.000 mal waren die Ansprüche gegen Kostenträger Thema – mit steigender Tendenz. Probleme haben offenbar vor allem Patienten, die aufgrund von psychischen Erkrankungen krankgeschrieben sind. Sie hatten am häufigsten Beratungsbedarf zum Anspruch auf Krankengeld und auf stationäre medizinische Rehabilitation. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU) sieht hier „ganz offensichtlich Handlungsbedarf bei den Krankenkassen“.
Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass Probleme mit Krankengeldleistungen angesichts einer Gesamtzahl von jährlich rund 1,77 Millionen Krankengeldfällen selten seien. Bei 1355 Patienten gab es laut GKV-Spitzenverband einen Hinweis auf eine Problemlage. Bezogen auf die Gesamtzahl der Krankengeldempfänger sei diese Anzahl erfreulich niedrig.
Unklarheiten über Patientenrechte und Eigenleistungen
Viele Probleme sieht die UPD aber auch bei den Patientenrechten. Darf ich meine Krankenakte einsehen? Kann ich mir eine zweite Meinung einholen? Wie muss der Arzt mich vor einer Behandlung aufklären? Fast 15.000 Beratungen nahm die UPD zu diesen und ähnlichen Fragen vor. Sie haben im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen. Die UPD führt das unter anderem auf das Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im vergangenen Jahr zurück. Der Patientenbeauftragte zeigte sich verwundert über diesen Problemschwerpunkt. Das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakten sei mit dem Patientenrechtegesetz klar geregelt worden. „Das muss endlich von allen Ärzten akzeptiert und umgesetzt werden“, forderte Laumann.
Großer Beratungsbedarf zeigte sich zudem bei Eigenleistungen im Rahmen einer Behandlung. Was muss ich tatsächlich bezahlen? Wurde ich korrekt über die Kosten einer Behandlung informiert? Und ist die Abrechnung richtig? Mehr als 10.000 Beratungen nahm die UPD zum Themenkomplex Geldforderungen an Patienten vor. Zum Tragen kommen sie vor allem bei Mehrkostenvereinbarungen mit dem Zahnarzt, bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) von Fachärzten und bei Beitragsschulden von Patienten.
Behandlungsfehler führen zu den meisten Beschwerden
Meiste Beschwerden wegen Behandlungsfehlern
Die meisten Beschwerden von Patienten bei der UPD gegenüber Ärzten oder Kliniken betrafen Behandlungsfehler. Besonders häufig wurde beklagt, dass Patienten falsch oder unvollständig informiert und beraten wurden. Laumann sieht auch hier Handlungsbedarf. „Hier müssen alle, auch die Politik, prüfen, ob man die Verfahren nicht beschleunigen kann, damit die Menschen schneller zu ihrem Recht kommen“, so der Patientenbeauftragte.
Die UPD hat 21 regionale Beratungsstellen und ein bundesweites Beratungstelefon. Sie wurde 2006 gegründet und berät im Auftrag des Gesetzgebers kostenfrei, neutral und unabhängig zu allen Gesundheitsfragen.
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