Wann soll ich welchen Notruf wählen?

Nicht immer ist die 112 die geeignete Notrufnummer! – Foto: Bjoern Wylezich
„Wie Sie die Polizei erreichen, wissen Sie. Wen Sie rufen, wenn´s brenzlig wird, auch. Aber wen anrufen, wenn´s Ihnen nicht gut geht?“ fragen die Autoren des Films am Anfang. Danach stellen sie - in einer „Simple show“ vor, wann der Notarzt gefragt ist, und wann andere Notrufe zu wählen sind. Beispiel: beim Verdacht auf einen Schlaganfall, bei Symptomen eines Herzinfarkts, bei hohem Blutverlust – „immer dann, wenn es lebensbedrohlich ist, dann 112“, heißt es im Film.
Steht kein Leben auf dem Spiel? Dann die 116 117 wählen!
Aber immer dann, wenn kein Leben auf dem Spiel stehe, sei eine anderen Nummer gefragt: die 116 117. „Sie gilt bei grippalen Infekten mit anhaltendem oder steigendem Fieber sowie Kopf- und Gliederschmerzen, bei Brechdurchfall und Harnwegsinfekten und vielen anderen Leiden, die nicht unmittelbar lebensbedrohlich sind“, heißt es in einer Pressemitteilung der KBV. „Wenn alle Hausmittel nichts mehr bringen; Sie aber nicht warten können, bis Ihr Hausarzt wieder Sprechstunde hat: dann die 116 117“, so die Zusammenfassung im Film.
Bis 2012 gab es Tausende von Notrufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
Hintergrund ist, dass immer noch viele Menschen nicht wissen, an wen sie sich im Notfall wenden können. Das liegt an der Historie: Vor 2012 gab es in Deutschland mehr als 1.000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, teilweise wechselten sie sogar täglich. Das wollten KBV und KVen nach eigenen Angaben vereinfachen. Auf ihren Antrag hin hat die Europäische Union die 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst europaweit reserviert. Deutschland hat die Nummer als erstes Land einführt. Seit dem 16. April 2012 ist sie hier fast überall erreichbar - ohne Vorwahl und kostenfrei. Und so funktioniert die neue Bereitschaftsdienstnummer: „Patienten, die außerhalb der Sprechzeiten einen Arzt brauchen, wählen die 116 117. Ihr Anruf wird an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst in ihrer Nähe weitergeleitet, je nach Organisation des Dienstes direkt zu einem diensthabenden Arzt oder zu einer Bereitschaftsdienst-Leitstelle. Ist eine automatische Weiterleitung nicht möglich, übernimmt ein Service-Center die Vermittlung“, heißt es bei der KBV. Gewarnt wird noch einmal ausdrücklich bei schwerwiegenden, lebensbedrohlichen Erkrankungen: „In medizinischen Notfällen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schweren Unfällen, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.“
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