Viele Deutsche fürchten, nicht das richtige Pflegeheim zu finden

Jeder Mensch wünscht sich eine optimale Versorgung im Alter – Foto: ©Kzenon - stock.adobe.com
Für viele Deutsche reicht der sogenannte Pflege-TÜV mit den sogenannten Pflegenoten nicht aus, um ausreichende Informationen über die Qualität von Pflegeheimen zu erhalten. So fürchtet jeder zweite Deutsche, im Alter nicht das passende Pflegeheim oder den passenden Pflegedienst zu finden. Das zeigt eine Umfrage der Bertelsmann Stiftung, die das Meinungsforschungsinstitut Kantar Emnid durchgeführt hat. Der vom Gesetzgeber einberufene Qualitätsausschuss sollte nach Ansicht der Stiftung an diesem Informationsmissstand bis Ende des Jahres etwas ändern.
Im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber einen Qualitätsausschuss verpflichtet, bis Ende 2017 ein neues Bewertungssystem für Pflegeheime auszuhandeln, das die seit 2009 geltenden Pflegenoten ablösen soll. Im Ausschuss verantwortlich sind die Verbände der Pflegeanbieter und -kassen. Auch die Betroffenen- und Verbraucherverbände sind beteiligt, verfügen allerdings über kein Stimmrecht. Nach Auskunft des Gremiums wird die gesetzliche Frist für die Reform jedoch nicht eingehalten werden. Frühestens 2019 sollen nun erste Ergebnisse vorliegen. Doch wie Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung betont, wäre es schon heute ohne großen Aufwand möglich, entscheidungsrelevante Informationen bereitzustellen.
Betroffene fürchten zu wenig Personal und schlechte Qualität
Der aktuellen Umfrage der Bertelsmann Stiftung zufolge befürchten fast zwei Drittel der Deutschen besonders, dass es in den Einrichtungen zu wenig Personal gibt. Unter denjenigen, die bereits nach Pflegemöglichkeiten gesucht haben – immerhin jeder Dritte über 50 Jahren – ist diese Sorge noch ausgeprägter: Hier schätzen 73 Prozent die Anzahl des Personals in Pflegeheimen als "eher schlecht" oder "sehr schlecht" ein.
Neun von zehn Befragten verlangen zudem Daten zum Personaleinsatz (88 Prozent), der Pflegequalität (94 Prozent) und der Ausstattung von Pflegeheimen (92 Prozent). Die Bertelsmann Stiftung sieht die Verbände der Pflegekassen und -anbieter sowie die neue Bundesregierung in der Verantwortung für die zukünftige Entwicklung. „Der vom Gesetzgeber einberufene Qualitätsausschuss sollte sich nicht nur auf die Pflegequalität konzentrieren, sondern auch Angaben zum Personaleinsatz und zu auswahlrelevanten Einrichtungsmerkmalen in die neue Qualitätsberichterstattung einbeziehen“, so Etgeton.
Experten schlagen neues Bewertungssystem vor
Wie ein Angebot aussehen könnte, das bei der Suche nach dem richtigen Pflegeanbieter alle nötigen Informationen transparent macht, hat die Weisse Liste, ein Projekt der Bertelsmann Stiftung, zusammen mit Experten aus Wissenschaft und Betroffenenverbänden in einem Reformkonzept erarbeitet. Die Weisse Liste schlägt ein Bewertungssystem für Pflegeeinrichtungen vor, in dem Informationen zur gesundheitsbezogenen Pflegequalität, Angaben zum Personaleinsatz und zu Einrichtungsmerkmalen aufgenommen werden, die für die Lebensqualität der Pflegebedürftigen von Bedeutung sein können.
Sechs Punkte zur Verbesserung der Informationsmöglichkeiten werden in der Liste vorgeschlagen:
- Die Informationen über Pflegeeinrichtungen sollten online zugänglich, individuell erschließbar und aktuell sein.
- Die Pflegeanbieter sollten verpflichtet werden, über Leistungs- und Ausstattungsmerkmale Bericht zu erstatten, welche die Lebensqualität von Pflegebedürftigen maßgeblich beeinflussen.
- Pflegeanbieter und -kassen sollten verpflichtet werden, Auskunft darüber zu geben, wie viele Pflegebedürftige ein Pflegender betreut und wie das Personal qualifiziert ist.
- Anstatt die Pflegequalität in Dezimalzahlen oder Noten zusammenzufassen, sollten Empfehlungen und Warnungen für Suchende unmissverständlich aufgezeigt werden. Der Weisse Liste-Prototyp schlägt hier beispielsweise ein rotes Warndreieck für besonders schlechte und einen grünen Daumen für besonders gute Pflegequalität vor.
- Die persönlichen Erfahrungen von Menschen sollten veröffentlicht werden.
- Die erhobenen Daten über Pflegeanbieter sollten zur freien Verfügung und Nutzung bereitstehen, beispielsweise zu Forschungszwecken oder für Informationsangebote im Internet.
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