„Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen.“ Das sagt PD Dr. med. Kai-Sven Heling von der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V (DEGUM). Anlass ist die neue Strahlenschutzverordnung, die Ultraschall in nicht-medizinischen Kontexten untersagt. Dazu gehört auch das sogenannte „Baby-TV“ oder "Baby-Watching". Dieses Verbot hat die Diskussion neu entflammt, ob Ultraschall in der Schwangerschaft Risiken für den Embryo birgt. Hintergrund dieser Kritik ist die Befürchtung, der Körper der Schwangeren könne sich durch den Ultraschall zu stark erwärmen. Doch die DEGUM hält diese Vermutung für unbegründet. „Die Aussage in der neuen Strahlenschutzverordnung, wonach eine Gefährdung des Feten durch Ultraschall entstehen könne, ist falsch. Wenn der Gesetzgeber das „Baby-Fernsehen“ verbieten will, muss ein anderer Ansatz gewählt werden.“
Sport erwärmt Körper mehr als Ultraschall
Die Fachgesellschaft beruft sich auf aktuelle Studien, die gezeigt haben, dass eine theoretische, ultraschallbedingte Temperaturerhöhung im Körper der Schwangeren – die als potentielle Gefährdung angesehen werden könnte – deutlich unter dem Temperaturanstieg liegt, der durch Fieber oder starke körperliche Aktivität ausgelöst wird. Darum halten die Mediziner den Einsatz des 3D-Ultraschalls im Rahmen der Schwangerenvorsorge „in der Regel für unbedenklich.“
Dopplerultraschall erfolgt nur für ein paar Sekunden
Zu einem Temperaturanstieg im Körper der Mutter könne es lediglich bei es bei einer langandauernden Anwendung des sogenannten PW-Dopplerultraschalls kommen. Diese Untersuchung wird aber nur selten eingesetzt, etwa bei bekannten Wachstumsstörungen. „Der PW-Ultraschall wäre jedoch nur dann potentiell gesundheitsschädigend für den Fötus, wenn er kontinuierlich für mehrere Minuten eingesetzt würde“, meint Dr. Heling. „Da dieser spezielle Modus zur Blutstrommessung jedoch üblicherweise nur für ein paar Sekunden angewendet und dem Untersucher die zu erwartende Temperaturerhöhung kontinuierlich angezeigt wird, ist auch dieses potentielle Risiko von der Hand zu weisen.“
Autismus-These scheint widerlegt
Außerdem argumentiert die DEGUM, dass der Fötus nur selten von den abgesandten Schallsignalen erfasst wird. Meist würden mütterlichen Gebärmutterarterien oder die Blutgefäße der Nabelschnur geschallt. Lediglich bei sehr speziellen Fragestellungen würden direkt fetale Gefäße untersucht und nur in sehr wenigen Ausnahmefällen – bei klarer Indikationsstellung – werde das fetale Gehirn untersucht. Aber ein paar Sekunden schadeten nicht, meint die DEGUM.
Auch für den Zusammenhang zwischen Ultraschall in der Schwangerschaft und Autismus sieht die DEGUM keine Belege. „Der von einigen Forschern in den USA gemutmaßte Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Ultraschalls beim Ungeborenen und späterem Autismus fußt einzig und allein auf der Beobachtung, dass das Auftreten von Autismus in den vergangenen Jahrzehnten in etwa in gleichem Maße zugenommen hat, wie die Anzahl an Ultraschalluntersuchungen“, so Heiko Dudwiesus, Leiter des DEGUM-Arbeitskreises Ultraschallsysteme. Zudem habe sich im gleichen Zeitraum auch die Anzahl strahlungsintensiver Kommunikationsmittel wie Handys erhöht, weshalb andere Forschergruppen mittlerweile der Autismus-These widersprechen. Obdendrein hatte eine Studie anhand von 211 entwicklungsgestörten Kindern (davon 107 Autismus-Fälle) gezeigt, dass diese während der Schwangerschaft weder häufiger noch intensiver per Ultraschall untersucht worden waren als Kinder ohne Entwicklungsstörungen.
Die aktuelle Studienlage gibt laut DEGUM zudem keine Hinweise darauf, dass Ultraschallanwendungen in der Schwangerschaft Zellveränderungen oder Zellschädigungen beim Fötus hervorrufen können.
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
Die Krankenkasse zahlen derzeit drei Routine-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft. Wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten gibt, auch mehr. Daran ändert auch die neue Strahlenschutzverordnung nichts.
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