Stent-Pass für Patienten ist jetzt Pflicht
Jedes Jahr werden in Deutschland circa 300.000 Stents eingesetzt. Der Stent fungiert als Gefäßstütze und soll ein verengtes Herzkranzgefäß nach Aufdehnung dauerhaft offen halten. Eingesetzt wird er zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit und des Herzinfarkts.
Der Stent-Pass, den Herzstiftung und Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) entwickelten, hilft Patienten und Ärzten bei der dauerhaften Kontrolle der Einnahme von plättchenhemmenden Medikamenten wie Acetylsalicylsäure (ASS), Clopidogrel, Prasugrel oder Ticagrelor.
Stent-Pass gibt Überblick über Medikamenten-Einnahme
„Diese Medikamente sind lebenswichtig, denn sie verhindern eine Verklumpung von Blutplättchen am Stent, was im schlimmsten Fall einen Herzinfarkt zur Folge hat“, sagt Prof. Stephan Baldus, Vorsitzender der Kommission für Klinische Kardiologie der DGK und im Beirat der Herzstiftung. „Der Stent-Pass hilft, eine folgenschwere Unterbrechung der Behandlung zu vermeiden, indem Arzt und Patient darin den Therapieverlauf dauerhaft dokumentieren“, so Prof. Baldus. Eingetragen werde Art und Dosierung der Medikamente.
Außerdem gehören dort - das ist gesetzlich vorgeschrieben - der Name der für die Implantation verantwortlichen Person und die Einrichtung hinein, Implantationsdatum, Stent-Modell, Name des Stent-Herstellers und die Seriennummer. Zusammengefaltet passt er ins Portemonnaie.
Patienten können Stent-Pass bestellen
Ob Arzt oder Klinik diesen Stent-Pass der Herzstiftung oder einen anderen Implantat-Pass ausgeben, ist aber ihnen überlassen. Er kann angefordert werden unter www.herzstiftung.de/Stent-Pass.html oder unter Tel.: 069 - 955128400. Auch Patienten können ihn bestellen und die Daten aus einem möglichen anderen Pass dort hinein übertragen lassen.
Foto: Herzstiftung