
Das TSVG soll unter anderem dazu beitragen, Wartezeiten bei Ärzten und Therapeuten zu verkürzen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist zu Modifizierungen bestimmter Regelungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bereit. Das hat er beim Neujahrsempfang des Deutschen Hausärzteverbandes bekräftigt, der am Mittwoch in Berlin stattfand. Doch an der Erhöhung der wöchentlichen Sprechstundenzeiten hält er fest. Das berichtet unter anderem das Deutsche Ärzteblatt. Demnach sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihre Sprechstundenzeiten von mindestens 20 auf 25 Stunden erhöhen, um das Wartezeitenproblem in den Griff zu bekommen. Von der Ärzteschaft wird dies als Eingriff in den Praxisablauf und Gängelung kritisiert.
Veränderungen bei Vergütungsanreizen möglich
Die Ärzte müssten akzeptieren, dass die Wartezeiten von Kassenpatienten ein gesellschaftspolitisches Thema seien, so der Gesundheitsminister. Die Erhöhung der wöchentlichen Sprechstundenzahl stehe im Koalitionsvertrag und sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die von der SPD vorgeschlagene Bürgerversicherung einstweilen kein Thema mehr sei.
Bereit ist Spahn unter anderem zu Modifizierungen bei den Vergütungsanreizen für Vertragsärzte. Eine zusätzliche Versorgung solle auch besonders honoriert werden. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, hatte zuvor ein Ungleichgewicht der zusätzlichen Vergütungen für Haus- und Fachärzte kritisiert. Nach dem bisherigen Entwurf des TSVG sollen lediglich Fachärzte extrabudgetär für Leistungen vergütet werden, die sie in offener Sprechstunde anbieten. Auch die Hausärzte, die solche Angebote „selbstverständlich“ täglich für Akutpatienten bereithielten, sollten dafür Honorarzuschläge erhalten, so Weigeldt.
Zweite Anhörung im Bundestag geplant
Die Erhöhung der Wochensprechzeiten sieht der Hausärzte-Chef zudem kritisch: „Das Wartezeitenproblem würde besser durch eine strukturierte Behandlung der Patienten gelöst.“ Weigeldt verwies auf die positiven Erfahrungen mit der hausarztzentrierten Versorgung. Mehrere Untersuchungen hätten gezeigt, dass diese Form der Versorgung qualitativ gut und wirtschaftlich vernünftig sei. Sie sollte daher stärker gefördert werden.
Dass insgesamt noch weiterer Diskussionsbedarf beim TSVG besteht, zeigte sich auch bei der ersten Anhörung im Bundestag, die erwartungsgemäß kontrovers verlieft. Die parlamentarischen Beratungen zum geplanten Gesetz sollen nun um vier Wochen verlängert werden; dann wird es eine zweite Anhörung geben.
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