Psychiater kritisieren bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Die Bayerische Landesregierung hat mit ihrem Entwurf für ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) scharfe Kritik von vielen Seiten geerntet. Vor allem Psychiater sind alarmiert. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem die Speicherung von Daten, Zwangsbehandlungen und intensivere Überwachung von psychisch kranken „Gefährdern“ vor. Darunter versteht die Bayerische Landesregierung offenbar alle Patienten, die auf Anordnung in einer Psychiatrie untergebracht waren oder eine Gefahr für andere darstellen könnten.
Psychiatrische Kliniken wollen keine Verwahranstalten sein
Menschen mit psychischen Erkrankungen dürften in keinem Fall mit psychisch kranken Straftätern und Kriminellen gleichgesetzt werden, schreibt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in einer aktuellen Stellungnahme. Und schon gar nicht dürften sie zur Gefahrenabwehr nach den Vorschriften des Strafgesetzes oder Maßregelvollzugs gegen ihren Willen behandelt und untergebracht werden.
„Menschen mit psychischen Erkrankungen gefährden weder per se die Sicherheit der Bevölkerung, noch dürfen psychiatrische Kliniken als Verwahranstalten verstanden werden“, sagt DGPPN-Präsident Professor Arno Deister. Den Vorschlag, auffällig gewordene psychisch Kranke als „Gefährder“ einzustufen und lege artis ihre Daten zur Gefahrenabwehr langfristig zu speichern, bezeichnete Deister als „unethisch und menschenunwürdig und als ein Rückschritt für eine moderne, rechtsstaatliche Gesellschaft.“ Das Gesetzesvorhaben führe zu einer weiteren Stigmatisierung psychisch Kranker.
Gesetzesentwurf enthält auch sinnvolle Maßnahme
Gleichwohl begrüßte die DGPPN den vorgesehenen Aufbau eines flächendeckenden Krisendienstes. Jedoch würde diese sinnvolle Maßnahme durch die restriktiven Maßnahmen konterkariert.
Die DGPPN will nun zusammen mit dem „Aktionsbündnis Bayerisches Psychiatrie-Kranken-Hilfe-Gesetz“ das Gespräch mit der Bayerischen Landesregierung suchen. „Wir stehen beratend zur Verfügung“, so Deister.
Aktuell erarbeitet die Fachgesellschaft eine wissenschaftliche S3-Leitlinie zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen. Die Leitlinie soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.