Patientenbeauftragter kritisiert Bewilligungspraxis der Krankenkassen

Antrag abgelehnt - aber warum? Mehr Transparenz ist gefordert. – Foto: copyright by Oliver Boehmer - bluedesign®
Was viele gesetzlich versicherte Patienten bereits seit langem vermuten, scheint eine Studie des IGES-Instituts nun zu bestätigen: Welche Leistung sie erhalten und ob sie erst Widerspruch einlegen müssen, bevor die Krankenkasse sie bewilligt, hängt nicht zuletzt davon ab, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Eine weitere Rolle spielt aber auch die Art der Leistung. Bei manchen Leistungen zeigen sich die Krankenkassen insgesamt großzügiger als bei anderen. Das geht aus der Studie „Leistungsbewilligungen und –ablehnungen durch Krankenkassen“ des Berliner IGES Instituts hervor, die Laumann in Auftrag gegeben hatte.
Drei Viertel der Widersprüche bei Mutter/Vater-Kind-Kuren sind erfolgreich
Die Studie legt nahe, dass die Krankenkassen in bestimmten Bereichen einen gewissen Anteil von Leistungen zunächst grundsätzlich ablehnen. Den Angaben zufolge lehnen Kassen zum Beispiel bei Leistungen im Bereich Vorsorge und Rehabilitation im Durchschnitt fast jeden fünfte Antrag ab (18,4%). Allerdings gibt es dabei eine große Spannbreite. So lehnen manche Kassenarten nur 8,4, andere aber 19,4 Prozent der Anträge in diesem Bereich ab.
Besonders deutliche Unterschiede in der Bewilligungspraxis zeigten sich laut Laumann bei Anträgen auf Hilfsmittel für chronische Wunden. Dort würden die Ablehnungsquoten zwischen den einzelnen Krankenkassen zwischen 3,8 und 54,7 Prozent regelrecht auseinanderklaffen.
Ein weiteres Ergebnis der Studie: Versicherte kämpfen zunehmend um ihre Rechte - und das mit Erfolg. Gegen rund jede vierte Leistungsablehnung in dem Versorgungsbereich wird den Angaben zufolge Widerspruch eingelegt (24,7%). Im mehr als der Hälfte der Fälle sind diese Widersprüche wird die beantragte Leistung daraufhin doch gewährt oder wenigstens eine andere Leistung bewilligt (56,4%). Widersprüche gegen die Ablehnung einer Mutter-/Vater-Kind-Kur führen sogar in fast drei von vier Fällen zum Erfolg (72%).
Patientenbeauftragter zweifelt an Bewilligungspraxis
„Wenn – wie bei den Leistungsanträgen zur Vorsorge und Rehabilitation – weit mehr als jeder zweite Widerspruch erfolgreich ist, kann bei der Bewilligungspraxis etwas nicht stimmen“, so Laumann mit Blick auf diese Ergebnisse. Auch die Unterschiede zwischen den Kassen sind nach Ansicht von Staatssekretär Laumann größtenteils nicht nachvollziehbar und gehören unverzüglich abgestellt. „Die Krankenkassen dürfen erst gar nicht den Verdacht aufkommen lassen, dass sie bestimmte Leistungen zunächst einmal systematisch ablehnen, obwohl die Menschen einen klaren gesetzlichen Anspruch darauf haben. Das untergräbt massiv das Vertrauen in die Krankenkassen“, so der Patientenbeauftragte. Er fordert, dass die Krankenkassen in Zukunft verpflichtet werden, die Daten zu den Leistungsbewilligungen und –ablehnungen zu veröffentlichen.
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