Organspende: Jeder kann eines Tages ein Spenderorgan benötigen

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Nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung kann jeder in die Situation kommen, die Transplantation eines Spenderorgans zu benötigen. Vor dem Tag der Organspende am 4. Juni klärt Dr. Gerold Söffker, der hauptverantwortliche Transplantationsbeauftragte der Klinik für Intensivmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), über Irrtümer auf.
Nach wie vor gibt es bei den Bürgern viele Ängste und Vorbehalte der Organspende gegenüber. In Deutschland warten aktuell mehr als 9.000 Patienten auf ein Spendenorgan. Der Bedarf an Organen ist dabei deutlich höher als die Zahl der gespendeten Organe. Gespendet werden können Leber, Niere, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm.
Organspende: Jeder kann eines Tages ein Spenderorgan benötigen
Es dürfen nur Organe zur Spende entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat – zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises. Ist der Wille nicht bekannt, können die Angehörigen im Sinne der verstorbenen Person die Entscheidung treffen.
"Leider kann es manchmal sehr schnell gehen. und wir kommen selbst in die Situation, auf eine Organspende angewiesen zu sein. Organspende kann Leben retten. Jede und jeder sollte zu Lebzeiten eine Entscheidung treffen, ob sie oder er nach dem Tod Organe spenden möchte. Als Transplantationsbeauftragter sehe ich oft, wie schwer es für Angehörige sein kann, diese Entscheidung für einen nahestehenden Menschen zu treffen, wenn er dies nicht selbst getan hat", erläutert der Intensiv-Mediziner weiter in einer Pressemitteilung
Es gibt kaum Kontraindikationen für die Spende
Bei der Frage, wer für eine Organspende infrage kommt, gebe es kaum Kontraindikationen, ebenso gibt es keine Altersgrenze. Volkserkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes sind keinesfalls ein Ausschlusskriterium. Allerdings kommen Menschen mit seltenen Erkrankungen wie metastasierte Tumorerkrankungen, einer schweren Sepsis oder einem Multiorganversagen nicht für eine Organspende in Frage.
Eine weitere Voraussetzung für eine Organspende ist der Hirntod, also der unumkehrbare Funktionsausfall der gesamten Hirnfunktion der Person. Dieser wird von zwei Fachärzt:innen unabhängig voneinander nach einer Richtlinie der Bundesärztekammer diagnostiziert. Durch intensivmedizinische Maßnahmen kann das Herz-Kreislauf-System aufrechterhalten werden, sodass die Organe weiterhin durchblutet und transplantiert werden können.
Transplantationsbeauftragter für Kollegen und Angehörige da
Auch bei Kindern ist eine Organspende möglich. Die Organe von Kindern werden primär auch Kindern zugeteilt. Kommt bei einem Kind eine Organspende in Frage, entscheiden die gesetzlichen Vertreter, erklärt der UKE-Experte.
Als Transplantationsbeauftragter kümmert er sich um den Prozess der Organspende im Krankenhaus. Es gehe darum, Ansprechperson für Kollegen rund um das Thema Organspende zu sein. Als Transplantationsbeauftragter berät er zum anderen Angehörige. Die Einführung dieser Position habe in anderen Länder wie Spanien zu deutlichen Verbesserungen der Abläufe geführt. Mittlerweile gibt es im UKE vier ärztliche Transplantationsbeauftragte.