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Neue S3-Leitlinie „Behandlung von Angst“ erschienen

Freitag, 9. Mai 2014 – Autor:
Für eine bessere Früherkennung und Behandlung von Angststörungen haben sich jetzt 20 Fachgesellschaften stark gemacht und eine neue S3-Leitlinie entwickelt. Am Mittwoch wurde die Leitlinie in Berlin vorgestellt.
Nach der neuen S3-Leitlinie zur Behandlung von Angststörungen soll der Patient maßgeblich mit in die Therapieentscheidung einbezogen werden

Nach der neuen S3-Leitlinie zur Behandlung von Angststörungen soll der Patient maßgeblich mit in die Therapieentscheidung einbezogen werden

Angststörungen sind die häufigsten psychischen Erkrankungen. Experten schätzen, dass rund 15 Prozent der deutschen Bevölkerung im Verlauf eines Jahres an einer Angststörung erkranken. Dazu zählen Panikattacken genau wie übertriebene Angst vor alltäglichen Gefahren und die soziale Phobie – eine extreme Schüchternheit. Bekannt ist, dass Angststörungen chronisch werden, wenn sie verkannt oder falsch behandelt werden und das Risiko für Komorbidität steigt. So leiden Betroffene häufig auch unter Depressionen, Suchterkrankungen oder Suizidgedanken. Trotz ihrer Häufigkeit werden Angststörungen heute in knapp der Hälfte der Fälle nicht erkannt und infolgedessen nicht fachgerecht behandelt.

Die Leitlinie lässt dem Patienten Wahlfreiheit

Mit einer am Mittwoch in Berlin vorgestellten neuen S3-Leitlinie soll nun alles besser werden. Die neue Leitinie soll Ärzten – auch Hausärzten- sowie Psychotherapeuten transparente und nachvollziehbare Standards zur Erkennung und Behandlung von Angststörungen an die Hand geben. Sechs Jahre haben Ärzte und Psychotherapeuten von insgesamt 20 Fachgesellschaften zusammen mit Patientenvertretern daran gearbeitet und Empfehlungen für die Diagnostik und Behandlung aller wichtigen Angsterkrankungen bei Erwachsenen erstellt. Eine repräsentative Leitliniengruppe hat dabei die vorhandenen wissenschaftlichen Studien zur Behandlung mit Psychotherapie, Medikamenten und anderen Therapieformen streng auf Evidenz geprüft.

Im Kern empfiehlt die Leitlinie, Patienten mit Angststörungen eine Psychotherapie und/oder Pharmakotherapie anzubieten. Dabei soll der Patient aber gemeinsam mit dem Behandler entscheiden, welche Therapie zur Anwendung kommen soll. Jürgen Matzat einer der Patientenvertreter, begrüßte besonders die Wahlfreiheit und betonte: „Aus Patientensicht kann man nur begrüßen, dass nun der aktuelle Stand der Erkenntnis zusammengetragen ist. Wir hoffen, dass die Behandler die Leitlinie zur Kenntnis nehmen und ihre Praxis daran orientieren.“

Kognitive Verhaltenstherapie ist Psychotherapie der ersten Wahl

In Sachen Psychotherapie empfiehlt die S3‐Leitlinie bei allen Angststörungen die kognitive Verhaltenstherapie. Nach Auskunft des Leiters der Steuerungsgruppe Prof. Manfred E. Beutel wurde die Wirksamkeit der kognitiven Verhaltenstherapie in zahlreichen kontrollierten Studien nachgewiesen und verspricht vor allem bei Panikstörung und der Agoraphobie, der Angst vor bestimmten Orten oder Reisen, gute Ergebnisse. Die psychodynamische Therapie wird Beutel zufolge dann empfohlen, wenn sich eine kognitive Verhaltenstherapie nicht als wirksam erwiesen hat, nicht verfügbar ist, oder wenn dies der informierte Patient wünscht. Als ergänzende Maßnahmen raten die Experten zur Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe, bei einer Panikstörung auch zu Sport, insbesondere Ausdauertraining.

Behandlung von Angst

Auch bei den Psychopharmaka erteilt die Leitlinie klare Empfehlungen und rät zu selektiven Serotonin‐Wiederaufnahmehemmern (SSRIs) und selektiven Serotonin‐Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SNRIs). „In zweiter Linie können Mittel wie trizyklische Antidepressiva oder Pregabalin verordnet werden“, sagt Professor Borwin Bandelow aus Göttingen. „Von der Anwendung der Benzodiazepine, die derzeit noch sehr häufig bei Angsterkrankungen verordnet werden, wird wegen der Möglichkeit einer Abhängigkeitsentwicklung abgeraten.“

An der Entwicklung der S3‐Leitlinie waren unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) beteiligt. 

Foto: © alexsokolov - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin
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