Nächste Grippesaison: Kassen zahlen künftig Vierfach-Impfstoff

Für die nächste Grippesaison wird der Vierfach-Impfstoff verbindlich – Foto: ©guerrieroale - stock.adobe.com
In Zukunft können sich alle GKV-Versicherten mit dem Vierfach-Impfstoff gegen Grippe impfen lassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun mitgeteilt. Mit der Präzisierung der Schutzimpfungs-Richtlinie folgt der G-BA der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), dass ab der Grippesaison 2018/2019 ein Vierfach-Impfstoff mit der jeweils aktuellen, von der WHO empfohlenen Antigenkombination zu verwenden ist. Bislang hatte es für die gesetzlichen Krankenkassen keine verbindliche Regelung gegeben, ob sie die Kosten für den Drei- oder Vierfach-Impfstoff übernehmen.
Vierfach-Impfstoff schützt besser gegen Grippe
Es gibt zwei große Gruppen von Grippeviren: Influenza A und Influenza B. Jede kommt in zwei verschiedenen Varianten vor. Zu hundert Prozent schützt keine Impfung gegen die Viren. Doch in der aktuellen Saison war die Wirkung der Grippe-Impfung besonders gering, weil gerade die Variante des Influenza-B-Virus sehr aktiv war, die in dem üblichen Dreifach-Impfstoff nicht enthalten ist.
Die STIKO des Robert Koch-Instituts (RKI) hatte daher schon Anfang des Jahres empfohlen, dass die Grippe-Impfung in Zukunft einen Vierfach-Impfstoff, der gegen alle Influenza-Varianten wirkt, enthalten sollte. Doch bisher haben nur wenige Krankenhassen die Kosten für die Vierfach-Impfung übernommen, die etwas doppelt so teuer wie der Dreifach-Wirkstoff ist.
Verbindliche Kostenübernahme des neuen Impfstoffs
Grundsätzlich wird die Grippe-Impfung für bestimmte Risikogruppen empfohlen. Dazu gehören vor allem Menschen über 60 Jahre, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Schwangere, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie das Personal in medizinischen Einrichtungen. Eine einmalige Impfung bietet Erwachsenen in der Regel ausreichend Schutz für die gesamte Grippesaison. Da sich Grippeviren sehr schnell verändern können, sollte die Impfung vor jeder Grippesaison mit dem aktuellen Impfstoff erneut durchgeführt werden.
Mit Vorliegen der WHO-Empfehlung für 2018/2019 und dem neuen G-BA-Beschluss haben die Hersteller nun genügend Vorlauf, um den benötigten Vierfach-Impfstoff bis zur nächsten Impfsaison in ausreichender Menge zu produzieren. Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird nun dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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