Medikationsfehler vermeiden: APS veröffentlicht Handlungsempfehlung für „Gute Verordnungspraxis”

Fehler bei der Medikation sind häufig - aber durch die Anwendung bestimmter Regeln meistens vermeidbar – Foto: ©joyfotoliakid - stock.adobe.com
Schätzungen zufolge sind 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen. Medikationsfehler können an verschiedenen Stellen passieren: bei der Verordnung durch den Arzt, der Abgabe durch den Apotheker, der Verabreichung durch Pflegepersonal, der Zubereitung, aber auch bei der Anwendung durch den Patienten. Nicht immer treten dadurch konkrete Schäden auf, doch das Risiko ist hoch. Zudem führen Medikationsfehler zu erheblichen finanziellen Belastungen des Gesundheitssystem. Um die Anzahl von Medikationsfehlern zu reduzieren und die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland zu verbessern, hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) nun eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die sektorenübergreifend allgemeingültige Standards für die Dokumentation einer Arzneimittelverordnung zusammenführt.
Unterstützung für Ärzte und Patienten
„Fehler im Medikationsprozess kommen häufig vor und sind meistens vermeidbar“, betont Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS. Das sei auch für das medizinische Personal belastend und könne dazu führen, dass sich Ärzte oder Pflegekräfte bei aufgetretenen Patientenschäden Vorwürfe machen. „Mit der neuen Handlungsempfehlung wollen wir nicht nur die Sicherheit der Patienten stärken, sondern auch Institutionen, Ärzten und medizinischem Personal eine Unterstützung an die Hand geben, die ihnen hilft, die Dokumentationsqualität zu verbessern und damit Missverständnisse und ungewollte Medikationsfehler zu vermeiden“, so Hecker.
Für die Handlungsempfehlung „Gute Verordnungspraxis“ wurde analysiert, wo häufige Fehlerquellen in der Umsetzung von Verordnungen liegen. Unter Berücksichtigung von internationalen Empfehlungen und nationalen Quellen wurden Empfehlungen gegeben, die eine unmissverständliche und vollständige Dokumentation sicherstellen sollen.
Verordnungen sollten gut lesbar und verständlich sein
So sollte jede Verordnung medikationsrelevante Patientendaten berücksichtigen, wie beispielsweise vorhandene Allergien und Unverträglichkeiten, Alter, Gewicht, Organfunktion und bereits bestehende Medikation. Auch auf die Lesbarkeit und Verständlichkeit sollte geachtet werden, denn immer noch notieren Ärzte ihre Verordnungen häufig handschriftlich oder verwenden Abkürzungen, die zu Missverständnissen führen können.
Die Handlungsempfehlung zur Medikationssicherheit richtet sich an Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegekräfte, medizinische Fachangestellte sowie an Institutionen und Krankenhäuser. Auf Sonderfälle wie die Verordnung von Betäubungsmitteln, den Off-Label-Use von Medikamenten oder Verordnungen für spezielle Risikopatienten oder -situationen bezieht sich die aktuelle Empfehlung nicht.
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