Lockdown für Ungeimpfte: Bund und Länder verschärfen Corona-Maßnahmen

Corona-Gipfel: 2G-Regel wird jetzt bundesweit durchgesetzt – Foto: © Adobe Stock/ Bihlmayerfotografie
Im Einzelhandel, Kulturleben und Freizeitbereich werden in Kürze bundesweit die 2-G-Regeln gelten, und zwar unabhängig von der Inzidenz. Das haben der Bund und die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag beschlossen. Die schärferen Corona-Maßnahmen kommen einem "Lockdown für Ungeimpfte" gleich. Restaurants, Geschäfte, Theater, Weihnachtsmärkte und so weiter dürfen dann nur noch von geimpften oder genesen Personen besucht werden. Ergänzend kann ein zusätzlicher Coronatest vorgeschrieben werden.
Betreiber der Einrichtungen sind verpflichtet, die Nachweise digital zu überprüfen, dies wird künftig strenger kontrolliert. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Der "Lockdown für Ungeimpfte" setzt sich im Privatleben fort. Beschlossen wurden einschneidende Kontaktbeschränkungen, wonach private Zusammenkünfte, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden. Dies gilt für den privaten wie für den öffentlichen Raum. Kinder bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt. Ehepaare und Lebenspartner gelten als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammen wohnen. Private Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.
Clubs und Diskotheken müssen vielerorts dicht machen
Clubs und Diskotheken müssen spätestens ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 schließen. Bei Überschreiten der Inzidenz werden außerdem private Zusammenkünfte auf 50 Personen begrenzt, im Freien auf 200 Personen. Diese Regel betrifft ausschließlich Geimpfte und Genesene. Für Ungeimpfte gelten die strengeren Kontaktbeschränkungen.
Für Großveranstaltungen gelten neben der 2G-Regelung künftig Obergrenzen: Nur 30 bis 50 Prozent der Auslastungskapazität darf genutzt werden, mehr als 5.000 Zuschauer sind in Innenräumen nicht erlaubt. Im Freien, etwa bei Bundesligaspielen, dürfen maximal 15.000 Fans ins Stadion. Geisterspiele können von den Ländern mit hohem Infektionsgeschehen angeordnet werden.
Böllerverbot soll Krankenhäuser entlasten
Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein Versammlungsverbot umgesetzt. Damit nicht geböllert wird, wird der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester untersagt. Händler sollen wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation erhalten. Bund und Länder begründen das Böllerverbot mit der Verletzungsgefahr und überlasteten Krankenhäusern.
Weiter hat die Bund-Länderspitze eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte beschlossen. Davon ist unter anderem das Gesundheitswesen betroffen. Eine allgemeine Impfpflicht könnte ab Februar 2022 greifen. Der Bundestag soll darüber beraten, der Ethikrat eine Empfehlung erarbeiten.
Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.
Die neuen Regelungen markieren bundesweit lediglich einheitliche Mindeststandards. Besonders betroffene Bundesländer können noch schärfere Maßnahmen verhängen, das heißt, regional könnten auch Geschäfte und Lokale geschlossen werden.