Berlin stellt Einkaufsbummel und Weihnachtsmärkte unter 2G-Regel

Berlin hat die 2G-Regeln ausgeweitet: Weihnachtseinkäufe sind ab Samstag, 27. November, nur noch Geimpften und Genesenen gestattet – Foto: © Adobe Stock/ Kadmy
Für Ungeimpfte wird es in Berlin immer ungemütlicher. Ab Samstag gilt in Geschäften, auf Weihnachtsmärkten, der Innen-Gastronomie, in Hotels und in Kultreinrichtungen die 2G-Regel. Nur noch Geimpfte und Genesene haben dann Zutritt. Die 2G-Regelung betrifft dann auch körpernahe Dienstleistungen, Sport in geschlossen Räumen, Volkshochschulen, Fahrschulen und Clubs. Eine zusätzliche Testpflicht "2G plus" besteht nicht.
Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Geschäfte der Grundversorgung, also Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken.
Ausweitung der 2G-Regel beschlossen
Auf eine entsprechende Ausweitung der sogenannten 2G-Regeln hat sich der Senat am Dienstag verständigt. Formal handelt es sich um die elfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Die neue Verordnung schreibt außerdem eine Maskenpflicht unter 2G-Bedingungen vor. In Restaurants, Cafés und Kneipen bleibt die alte Regel bestehen, wonach die Maske am Tisch abgenommen werden darf. Bei körpernahen Dienstleistungen wie etwa beim Friseur oder im Kosmetikstudio können die Verantwortlichen zwischen Maske und Test entscheiden, in Sportstudios zwischen Abstandsregeln und Testpflicht.
Weihnachtsmärkte bleiben unter 2G offen
Anders als in Brandenburg dürfen Weihnachtsmärkte in Berlin öffnen. Es gilt die 2G-Regel und Maskenpflicht.
Wie es in der Weihnachtszeit mit den Gottesdienten weitergeht, hat der Senat bislang nicht mitgeteilt. Momentan dürfen Menschen ohne Impf-, Genesen- oder Testnachweis in Kirchen, Synagogen und Moscheen zusammenkommen. Eine 3G-Regel wird aber empfohlen.
Es gilt außerdem die bundesweite Vorschrift, die 3G am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln vorschreibt.