Keine Impfpflicht für Kitakinder, aber mehr Impfberatung

Impfungen, etwa gegen Masern, bleiben in Deutschland freiwillig. Impfberatung wird aber Pflicht.
Eine Impfpflicht wäre in Deutschland nach Ansicht des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach nicht vermittelbar gewesen. Das Präventionsgesetz will die Impfprävention dennoch mit verschiedenen Maßnahmen stärken. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss demnach ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. Vorgesehen ist auch, dass die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen können, wenn Masern in einer Kita, Schule oder einem Hort auftreten.
Auch Betriebsärzte dürfen impfen
Das Gesetz erweitert zudem den Kreis der Ärzte, die impfen dürfen. Auch Betriebsärzte dürfen demnach künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen. Medizinische Einrichtungen können die Einstellung von Beschäftigten von einem Impfnachweis abhängig machen, und Krankenkassen dürfen Versicherten Bonusleistungen für Impfungen anbieten.
Zudem sollen Ärzte den Impfschutz künftig bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen überprüfen. Vorgesehen ist auch, dass diese Vorsorge-Untersuchungen künftig zu umfassenden Gesundheitsberatungen ausgebaut werden, bei denen der Arzt mit dem Patienten individuelle Gesundheitsrisiken abklärt und Präventionsempfehlungen gibt.
Doch das ist nur ein Teilbereich des Präventionsgesetzes. Das Gesetz zielt insgesamt darauf, lebensstilbedingte Volkskrankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas zurückdrängen. Dazu müssen die Krankenkassen künftig deutlich mehr Geld für Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zur Verfügung stellen. Mindestens 490 Millionen Euro sollen sie ab 2016 bereitstellen. Die Pflegekassen müssen rund 21 Millionen Euro beisteuern.
Mindestens 300 Millionen Euro fließen ab 2016 in die lebensweltliche Prävention– also in Maßnahmen in Betrieben, Schulen, Kitas, Kommunen und künftig auch in Pflegeeinrichtungen. Der Rest der Gelder steht für individuelle Präventionsmaßnahmen zur Verfügung. Hoch im Kurs standen dabei in den vergangenen Jahren etwa Kurse zur Stressbewältigung, gesunden Ernährung oder Bewegungsprogramme. Auch die Förderung der Krankenkassen für die Selbsthilfe steigt.
Kritiker bemängeln Reichweite des Präventionsgesetzes
Daneben sieht das Gesetz die Einrichtung einer nationalen Präventionskonferenz vor. Ihr sollen sämtliche Sozialversicherungsträger sowie Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände angehören. Die Konferenz soll eine nationale Präventionsstrategie festlegen.
Kritiker bewerten das Gesetz als nicht weitreichend genug. Bemängelt wurde auch, dass die Finanzierung fast allein durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt. Zweifel gibt es an der rechtlichen Haltbarkeit der Krankenkassenfinanzierung von 35 Millionen Euro jährlich für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Da es aber bereits mehr als drei Anläufe brauchte, bis der Bundestag überhaupt ein Präventionsgesetz verabschiedet hat, begrüßen selbst die Kritiker, dass das diesmal gelungen ist.
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