Kardiologen halten Telemonitoring für sinnvoll

Sinnvoll oder nicht? Kardiologen setzen immer öfter telemedizinische Anwendungen bei Herzleiden ein
In seiner jüngsten Einschätzung hat das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG) den Nutzen der Anwendung von Telemonitoring über implantierte Defibrillatoren (ICDs) und Resynchroni-sationssysteme (CRT) bei ventrikulärer Tachyarrhythmie und bei Herzinsuffizienz verneint bzw. erklärt, dass dieser durch die vorliegenden Studien nicht erkennbar sei. Die Arbeitsgruppen Telemonitoring und Rhythmologie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie ─ Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) widersprechen dieser Auffassung nun. Sie fordern die Politik auf, das Telemonitoring flächendeckend zu etablieren. Telemonitoring und damit zusammenhängende standardisierte Reaktionsabläufe hätten sich für viele Patienten als ideale Methode der Nachsorge von Rhythmusimplantaten herausgestellt, so die AG Rhythmologie.
InTime-Studie sei nicht korrekt bewertet worden
Die Experten halten die wissenschaftliche Ausarbeitung des IQWiG für teilweise fehlerhaft. „Das IQWiG hat in der negativen Analyse, die dem Bericht zugrunde liegt, sehr uneinheitlich gestaltete Studien zu verschiedensten Telemonitoring-Endpunkten über einen Kamm geschoren“, so Dr. Thomas M. Helms, Sprecher der Arbeitsgruppe Telemonitoring der DGK. Er verweist auf eine Studie („InTime“), die klar dokumentiere, dass konsequent umgesetztes Telemonitoring einen Überlebensvorteil für die Patienten biete. „Diese Studienergebnisse wurden vom IQWiG mit unseres Erachtens unzutreffenden Kritikpunkten ignoriert.“
Das IQWiG hatte den InTime-Forschern laut Helms unterstellt, dass sie die Kontrollgruppe bewusst schlechter behandelt hätten, um ein günstiges Ergebnis für Telemonitoring zu erreichen. „Dieser Einwand ist absolut haltlos und aus den Studiendaten eindeutig zu widerlegen“, so der Experte. Bereits in ihrer Stellungnahme im vergangenen Sommer hatte die DGK darauf verwiesen, dass Telemonitoring selbstverständlich nur wirksam werden kann, wenn in übertragene Patientendaten vollständig und regelmäßig Einsicht genommen und die Behandlung der Patienten nach klaren Handlungsregeln angepasst werde.
Telemonitoring bereits in der medizinischen Praxis angekommen
„Die negative Nutzenbewertung widerspricht nicht nur den internationalen Leitlinien. Die Implementierung des Telemonitorings in die medizinische Praxis findet auch eine breite politische Unterstützung“, sagt Helms. Im Namen der Arbeitsgruppe Telemonitoring fordert der DGK-Sprecher deswegen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), der in der Bewertung medizinischer Methoden in Deutschland das letzte Wort hat, der Einschätzung des IQWiG nicht folgt und den Nutzen des Telemonitorings anerkennt. Das IQWiG hatte in seinem Abschlussbericht moniert, dass Hersteller und Studienautoren nicht genügend Daten geliefert hätten, um einen Nutzen des Telemonitorings bei bestimmten Herzleiden erkennbar zu machen.
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