Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen

Bundestag verabschiedet Hospiz- und Palliativversorgung: Wollen das Sterben menschlicher machen
Mit Zustimmung von Union, SPD und den Grünen hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen. Nur die Linken enthielten sich, weil ihnen das Gesetz nicht weit genug ging.
200 Millionen Euro sollen die Kassen nun ab kommendem Jahr für die palliativmedizinische Versorgung ausgeben, das ist ein Drittel mehr als bisher.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe betonte, es sei eine Pflicht und ein Gebot der Menschlichkeit, Schwerkranken Menschen Hilfe im Sterben zu bieten. Damit meinte er nicht die umstrittene Sterbehilfe, die am Freitag im Bundestag verabschiedet wird, sondern jegliche medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgliche Hilfe am Lebensende. „Deshalb stärken wir die Hospiz- und Palliativversorgung überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen – sei es zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz. Zugleich verbessern wir die Information und Beratung, damit Hilfsangebote besser bekannt werden“, erklärte Gröhe vor dem Bundestag.
Es soll mehr konkrete Angebote für das Sterben Zu Hause geben
Für Hospizverbände war es ein guter Tag. Benno Bolze, Geschäftsführer des Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV), zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis. „Vor allem von der Stärkung der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung werden mehr schwerstkranke und sterbende Menschen am Lebensende profitieren“, sagte er. Jetzt müsse es um die zeitnahe Umsetzung gehen.
Das Gesetz enthält vielfältige Maßnahmen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Ziel ist, dass mehr Menschen beim Streben professionell begleitet werden und weniger in Krankenhäusern sterben.
Zunächst einmal wird Palliativversorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Neue Wege geht das Gesetz im ambulanten Bereich: So werden Ambulante Pflegedienste erstamls Sterbebegleitung abrechnen können. Hierfür muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Leistungen der Palliativpflege aber erst noch konkretisieren. Das kann bekanntlich dauern.
Palliativdienste kommen auch ins Krankenhaus
Wichtig für schwer kranke Patienten: Mit dem Gesetz werden jetzt auch Begleitungen im Krankenhaus gefördert. Für das Krankenhaus, den Ort, an dem fast die Hälfte der Menschen stirbt, sind neben Palliativstationen jetzt außerdem sogenannte Palliativdienste in den Blick genommen.
Ambulante Hospizdienste werden finanziell besser gestellt, indem sie Sachkosten geltend machen können. Bisher wurden ausschließlich die Personalkosten im Rahmen der Förderung berücksichtigt. Auch stationäre Hospize werden künftig finanziell besser gestellt. Dazu wird der Mindestzuschuss der Krankenkassen erhöht. Für Kinderhospize können Zusätzlich eigenständige Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden.
Jetzt muss sich etwas bewegen
Pflegeheime sollen ihren Bewohnern künftig eine Versorgungsplanung anbieten. Diese muss die medizinische, pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren. Das besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Außerdem werden Pflegeheime zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet und müssen die Kooperation mit vernetzten Hospiz- und Palliativangeboten künftig transparent machen. Während der Deutsche Hospiz- und Palliativverband dies ausdrücklich begrüßte, kritisierten Pflegeheimvertreter, dass sie für zusätzliche Leistung keine weiteren Mittel erhielten.
Der Präsident des Arbeiter-Samariter-Bunds Franz Müntefering begrüßte das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung erklärte aber, es genüge nicht, dass eine hospizlich-palliative Versorgung im Gesetz stehe. Sie müsse auch stattfinden und zwar überall. „Es muss sich nun etwas bewegen“, so Müntefering.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Foto: ASB